Bundesnetzagentur geht gegen „Swiss Money Report“ vor
Er nervt unendlich viele Faxbesitzer: der „Swiss Money Report“, eine unerwünschte Werbe-Sendung, die seit Jahren von Unbekannten an unzählige Fax-Besitzer verschickt wird. Jetzt ist die Bundesnetzagentur gegen die Spam-Faxe vorgegangen – und hat die deutschen Netzbetreiber mit ins Boot geholt.
Der „Swiss Money Report“ ist ein Fax-Newsletter mit Börseninformationen. Inhalt der Werbefaxe ist stets eine Kaufempfehlung für eine bestimmte Aktie, zu der angeblich ein Kursanstieg erwartet wird. Der Fax-Newsletter wird mehrmals pro Woche versendet – auch und vor allem an Faxbesitzer, die diese Sendung nie bestellt haben. Als Kontaktrufnummern sind dabei stets ausländische Rufnummern angegeben. Zudem enthalten die Werbefaxe den Hinweis auf die Möglichkeit, sich per Mail oder im Internet abmelden zu können.
Schon 2008 beschwerten sich Verbraucher über Belästigungen durch den „Swiss Money Report“. Doch getan hat sich seitdem wenig. Beschwerden oder der Wunsch, keine weiteren Faxe mehr zu erhalten, wurden von den Tätern geflissentlich ignoriert. „Der Fax-Newsletter wurde weiterhin in hoher Stückzahl zugesandt“, berichtet die Bundesnetzagentur. „Da dies häufig zur Nachtzeit geschah, wurden insbesondere Verbraucher, die nur eine Leitung für Telefon und Faxgerät nutzen, durch das Klingeln massiv belästigt.“
Auch die Bundesnetzagentur war wegen die Werbefaxe bislang machtlos, sagt sie. Auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen ausländischen Regulierungsbehörden konnte weder der Urheber ermittelt noch die massenhafte Versendung der unverlangten Werbefaxe unterbunden werden. Zwar könne man bei rechtswidrig genutzten nationalen Rufnummern eingreifen und dem Netzbetreiber, in dessen Netz diese Rufnummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen. Gegenüber ausländischen Netzbetreibern sei das aber nicht möglich.
Sperrung von Verbindungen angeordnet
Jetzt aber haben die deutschen Regulierer doch einen Weg gefunden, den Versand des „Swiss Money Report“ zu bremsen. Im Rahmen eines Musterverfahrens wurde die Sperrung der von den Rufnummern eingehenden und der zu diesen Rufnummern ausgehenden Verbindungen angeordnet. „Vorausgegangen war eine Untersuchung, ob eine solche Anordnung technisch umsetzbar ist. Die Mehrheit der Netzbetreiber hat sowohl die eingehenden Verbindungen von den bekannten ausländischen Rufnummern als auch deren Erreichbarkeit unterbunden“, so die Netzagentur.
„Aufgrund neuer technischer Erkenntnisse konnten wir die jetzige netzseitige Sperrung anordnen. Mit dieser neuartigen Maßnahme werden die Verbraucher vor einer massiven Belästigung durch derartige Werbefaxe mit Auslandsbezug geschützt“, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung.