Opendownload.de: Betrugsanklage gegen Brüder und Anwalt erhoben
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat gegen die Betreiber der Seiten opendownload.de und softwaresammler.de Anklage erhoben. Auch ein Inkasso-Anwalt soll vor Gericht.
Wie die Anklagebehörde jetzt auf ihrer Internetseite berichtet, sollen sich die Brüder Andreas und Manuel S., Alexander V., sowie der Rechtsanwalt Olaf T. wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. „Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010“, hieß es. In dem Prozess sollten „alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen“, abgearbeitet werden.
Alle anderen Ermittlungsverfahren gegen das Quartett – darunter auch jene zur Internetseite top-of-software.de – seien im Hinblick auf dieses Verfahren eingestellt worden, „da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird“
Um wieviele mutmaßliche Betrugsfälle es genau geht, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Auch blieb offen, von welcher Schadenshöhe die Ermittler ausgehen.
Die Seiten opendownload.de und softwaresammler.de – aber auch die Seite top-of-software.de – sind Verbraucherschützern seit vielen Jahren als Abofallen im Internet bekannt. Unzählige Betroffene landeten auf der Suche nach kostenlosen Programmen auf einer der Seiten. Im Glauben, sich dort die präsentierten Programme herunterladen zu können, meldeten sie sich mit Name, Adresse und Mailadresse an – und erhielten wenig später hohe Rechnungen. Begründung: Sie hätten mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen. Wer sich dann weigerte zu bezahlen, bekam es nicht nur mit der Firma Antassia GmbH, sondern auch mit Inkasso-Anwalt Olaf T. zu tun.
Brüder verloren mit opendownload.de bereits mehrfach vor Zivilgerichten
Für die Brüder S. – sie waren schon zu Zeiten der 0190-Dialer im Geschäft – ist es nicht das erste Mal, dass sie wegen ihrer Machenschaften vor Gericht landen. Allerdings müssen sie sich zum ersten Mal vor einem Strafgericht wegen Betrugs verantworten. In der Vergangenheit hatten sich „nur“ Zivilgerichte mit opendownload & Co. beschäftigt. So etwa das Amtsgericht Marburg. Dieses hatte bereits im Februar 2010 festgestellt, dass Verbraucher auf der Seite opendownload.de getäuscht und abgezockt werden. “Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals www.opendownload.de und der Art und Weise wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkludente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen”, so das Gericht damals wörtlich. Auch das Landgericht Mannheim entschied in einem Streit um Anwaltsgebühren im Sinne eines geprellten opendownload-„Kunden“ – und damit gegen die Brüder.
Sollte das Landgericht die Anklage zur Hauptverhandlung zulassen, droht den Beschuldigten im Fall einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Möglich wäre freilich auch ein sogenannter Deal: Die Angeklagten legen ein Geständnis ab, dafür erhalten sie eine geringere Strafe.
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