Techniker von kino.to zu Haftstrafe verurteilt
In der Serie der Gerichtsverhandlungen rund um die Gruppierung, die hinter kino.to stand, ist gestern ein weiterer Mittäter verurteilt worden. Der 47jährige, der für die Bereitstellung von Servern im Ausland zuständig war, wurde zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
Die Prozesse rund um Kinto.to schreiten weiter voran. Gestern wurde laut einer Mitteilung der GVU ein weiterer Mittäter zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt: ein 47jähriger, der für die Bereitstellung von Serverkapazitäten im Ausland und für die Kommunikation mit den ausländischen Dienstleistern zuständig war, wurde zu 3 Jahren und 5 Monaten Gefängnis verurteilt. Neben diesen Verwaltungsaufgaben betrieb der nun Verurteilte einen eigenen Filehoster für kino.to, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren.
Interessant dabei ist auch ein weiterer Aspekt der Urteilsbegründung. Nach Aussage der GVU machte der vorsitzende Richter deutlich, dass es sich auch bei dem von kino.to verwendeten Filestreaming durchaus um einen Vervielfältigungsprozess im Sinne des Urheberrechts gehandelt habe. Gerade dieser Punkt war schon mehrfach Gegenstand von Diskussionen.
Der früher als ISP tätige Angeklagte hatte seit 2002 geschäftliche Beziehungen mit dem Betreiber von kino.to unterhalten. Mit diversen Arbeiten für das kino.to-Geflecht hat er nach Ansicht des Gerichts seit 2008 ca. 300.000 Euro an Gewinn erwirtschaftet. Einen Großteil der Einnahmen wurde auch über Abofallen generiert, die auf den Seiten des Filehosters beworben wurden. Auch das zeigt, wie lukrativ das Abofallengeschäft in diesem Zeitraum war.