Urteil: Löschung von Beiträgen in Forum ist keine Pflicht
Ein Betreiber eines Internetforums ist nicht dazu verpflichtet, die Beiträge eines ausgeschiedenen Foren-Mitglieds zu löschen. Das hat das Amtsgericht Ratingen entschieden.
In dem Fall hatte ein Internetnutzer in wenigen Monaten über 1000 Beiträge in einem Internetforum geschrieben. Dann kündigte er seine Mitgliedschaft und verlangte vom Betreiber des Forums, dass dieser alle über 1000 Beiträge lösche. DEr Forenbetreiber weigerte sich. Darauf klagte der Schreiber.
Doch das Amtsgericht Ratingen gab dem Forenbetreiber Recht. Es bestehe keine gesetzliche Pflicht, die Beiträge zu löschen. Bei diesen handle es sich nicht um Werk im urheberrechtlichen Sinne, da ihnen die sogenannte Schöpfungshöhe fehle. Auch datenschutzrechtlich bestehe kein Anspruch auf Löschung. Denn der Forenbetreiber hatte mit der Löschung des Accounts bereits alle privaten Daten des Nutzers wie Kontaktadresse und Bilder gelöscht.
Das Urteil (AG Ratingen, Urt. v. 29.06.2011 – Az.: 8 C 486/10) ist zwar „nur“ von einem Amtsgericht und hat damit keine bindende Wirkung für andere Gerichte. Dennoch gibt es Forenbetreibern zumindest einen Anhaltspunkt, wie sie im – gar nicht so seltenen – Streit um die Löschung von Beiträgen ausgeschiedener Mitglieder handeln müssen.