Vorsicht: Teure Post von Gewinnspielanbietern
Gewinnspielbetreiber und Abofallenanbieter haben beide das gleiche Problem: wenn erst mal Rechnungen verschickt worden sind weigern sich viele Leute zu zahlen. Deswegen kommen immer wieder kreative Versuche ins Spiel, doch noch an das geforderte Geld zu kommen.
Es hat sich ja mittlerweile rumgesprochen, dass man bestimmte Rechnungen nicht zahlen muss. Dazu gehören neben Abofallen auch solche Rechnungen, die von Gewinnspielbetreibern verschickt werden, obwohl man sich dort nicht angemeldet hat bzw. ohne dass man klar über die Kosten informiert wurde. In beiden Fällen hätten aber die Anbieter trotzdem gerne unser Geld. Vor Gericht gehen diese Anbieter ausgesprochen selten, da die Chancen bei kompetenter Vertretung der „Kunden“ sehr gering sind. Also muss man sich andere Methoden ausdenken, wie man an das Geld der Opfer kommt.
Vor einiger Zeit kamen Inkassobüros auf die Idee, Forderungen einfach per Nachnahmebrief „einzutreiben“ (was im Übrigen oft als „sittenwidrig“ angesehen wird). Dazu werden wertlose Briefe verschickt, bei deren Annahme der Postbote gleich die entsprechenden Forderungen eintreibt. Die Gefahr, dass ein Familienmitglied den vermeintlich „wichtigen“ oder „wertvollen“ Brief im guten Glauben annimmt und die geforderte Summe zahlt, ist vergleichsweise hoch. Und hat man erst mal gezahlt, bekommt man sein Geld nur außerordentlich schwer wieder zurück.
Um den Zahlungsdruck noch etwas zu erhöhen greift man jetzt noch zu anderen Methoden: uns liegen Berichte vor, dass vor dem Brief ein Anruf bei den Empfängern eingeht, in dem sich die Anrufer als „Anwaltskanzlei“ ausgeben, die mit Pfändungen wegen nicht gezahlter Gewinnspielbeteiligungen drohen wenn man den Brief nicht annimmt oder auch als Verbraucherschutzverein, die nach Annahme des kostenpflichtigen Briefs mit der Unterbindung von künftigen Telefonbelästigungen werben. Alle haben eines gemeinsam: außer, dass man für den Brief Geld bezahlt – aktuell meistens 99,- EUR – wird man keine Vorteile haben.
Wir raten jedenfalls ausdrücklich dazu, Nachnahmesendungen nicht anzunehmen, wenn man nicht wirklich eine Nachnahmebestellung getätigt hat. Bitte informieren Sie auch die mit Ihnen im Haus lebenden Menschen darüber, vor allem wenn sie in den letzten Wochen Post oder Rechnungen von Gewinnspielanbietern bekommen haben.