Kostenfallen im Internet: Neues Gesetz kostet Webseitenbetreiber 41 Millionen Euro
Die sogenannte Buttonlösung, mit der die Bundesregierung Internetnutzer vor Kostenfallen schützen will, kommt die deutschen Webseitenbetreiber teuer zu stehen. Das Bundesjustizministerium schätzt die Kosten für die deutsche Wirtschaft auf über 41 Millionen Euro.
Der Bundestag hatte am Freitag ein Gesetz beschlossen, mit dem Verbraucher im Internet besser vor Abofallen und Kostenfallen geschützt werden sollen. Wer im Internet kostenpflichtige Dienstleistungen, Downloads oder Waren anbietet, muss dies künftig über einen speziellen Bestellungs-Button abwickeln. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er die Kostenpflicht wahrgenommen hat – per Klick auf eine entsprechend aussagekräftige Schaltfläche.
Der neue Button muss den neuen Vorschriften zufolge mit einem Text wie „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ beschriftet sein. Formulierungen wie „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ reichen dagegen nicht. Bei eBay oder vergleichbaren Internetauktionsplattformen sei eine Formulierung wie „Gebot abgeben“ oder „Gebot bestätigen“ ausreichend.
Keine weiteren Zusätze am Button erlaubt
Neben den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend unmissverständlichen Formulierung dürfe die Schaltfläche mit keinen weiteren Zusätzen versehen werden, heißt es weiter. „Der Verbraucher soll durch ergänzenden Text nicht von der entscheidenden Information abgelenkt werden.“
Die sogenannte Buttonlösung soll die massenhafte Abzocke mit Abofallen bremsen, die in den vergangenen sechs Jahren Millionen Internetnutzer in Deutschland in Angst und Schrecken versetzt hatte.
Über 276.000 Unternehmen von Umstellung betroffen
Folgen haben die Neuregelung freilich nicht nur für Abzocker, sondern auch für die vielen tausend seriösen Dienstleister und Shopbetreiber im Internet. Sie müssen ihre Seiten grafisch und auch funktionell entsprechend anpassen, um dem neuen Gesetz Genüge zu leisten. „Es werden einmalig Anpassungen der Online-Verkaufsplattformen erforderlich“, heißt es wörtlich im Gesetzentwurf, der den neuen Vorschriften zugrunde liegt. Insgesamt schätzt das Bundesjustizministerium die Kosten der Umstellung auf rund 41,5 Millionen Euro – zu tragen von den Betreibern der Seiten. Rund 276.000 Unternehmen seien betroffen.