Unerlaubte Fax-Werbung: Unternehmen muss 30.000 Euro Strafe zahlen
Niemand muss es dulden, dass ihm per Fax unerwünschte Werbung zugeschickt wird. Das bekam auch ein Unternehmen zu spüren, das es einfach nicht lassen konnte. Wegen wiederholter illegaler Werbung per Fax muss es 30.000 Euro Strafe zahlen.
Das Unternehmen lag bereits seit dem Jahr 2001 mit der IHK Frankfurt im Clinch, weil es unerlaubt und unerwünscht Fax-Werbung verschickt hatte. Gleich zweimal ging die IHK rechtlich wegen Fax-Spammings gegen die Firma vor, jedes Mal stimmte das Gericht zu und verhängte auch Ordnungsgelder in vierstelliger Höhe. Doch das Unternehmen machte weiter. Das bestätigten jedenfalls drei Zeugen, die nach dem Erhalt von weiteren Werbe-Faxen 2010 Test-Bestellungen unternahmen – und bei eben jener Firma landeten.
Das Unternehmen selbst behauptete, es habe mit den unerwünschten Fax-Mitteilungen nichts zu tun. Man sei Opfer eines sogenannten Joe-Jobs geworden, also eines Rachefeldzugs, bei dem der eigenen Name missbraucht wird. Dem wollte das Gericht aber nicht folgen: „Konkrete Ansatzpunkte dafür, dass sie hier Opfer eines solchen „Joe Jobs“ geworden ist, hat die Schulderin nicht aufgezeigt“, urteilte das Gericht.
Das Oberlandesgericht Frankfurt verhängte wegen des erneuten Fax-Spammings schließlich ein Ordnungsgeld in Höhe von 30.000 Euro gegen die Firma – wegen insgesamt 19 Werbeschreiben (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 02.01.2012 – Az.: 6 W 112/11). Man habe so empfindliche Ordnungsmittel gegen die Firma verhängen müssen, „dass endlich eine Befolgung der Verbotsverfügung sichergestellt ist“, so die Richter. Es habe sich gezeigt, „dass die Schuldnerin durch die in den beiden vorangegangen Ordnungsmittelverfahren bei 3 beziehungsweise 5 festgestellten Verstößen verhängten Ordnungsgelder in Höhe von jeweils 2500 Euro ersichtlich nicht ausreichend waren“.