Button-Lösung ab 1. August: Was Sie jetzt wissen müssen
Die Button-Lösung kommt: Wer im Internet etwas verkaufen will, muss spätestens ab 1. August seine Seite umgestalten – und damit transparenter machen. Die Politik will damit Abofallen den Boden entziehen. Was die Button-Lösung für Online-Shops bedeutet – hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Getroffen werden sollten eigentlich nur die Abzocker und Fallensteller, umstellen muss sich nun jeder, der im Internet in Deutschland Geschäfte machen will: Die Bundesregierung hat die sogenannte Button-Lösung eingeführt. Damit sollen Einkäufe im Internet sicherer gemacht werden. Denn Verbraucher sollen noch deutlich aufmerksam gemacht werden, wenn sie eine kostenpflichtige Bestellung aufgeben. Gleichzeitig sollen die Kriminellen ausgebremst werden, die in den vergangenen Jahren durch Abofallen im Internet Millionen Menschen über den Tisch gezogen haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Button-Lösung haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Was ist die Button-Lösung?
Ab 1. August 2012 müssen Unternehmen ihre Kunden bei einem kostenpflichtigen Vertrag vor der Bestellung im Internet klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente informieren. Das betrifft natürlich den Preis, aber zum Beispiel auch die Tatsache, was genau verkauft wird und ob es sich um ein Abo handelt. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche (Button), muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis versehen sein.
Was muss auf dem Button stehen?
Juristen empfehlen Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen„, „kaufen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen„. Was nicht geht sind Formulierungen wie „Bestellen“, „Bestellung abschließen“ oder „Jetzt anmelden*“ .
Wer muss die Button-Lösung einsetzen?
Jeder, der kostenpflichtige Leistungen im Internet anbietet. Das betrifft Verkäufe von Waren und Software ebenso wie Dienstleistungen (zum Beispiel den Zugang zu Datenbanken, Linksammlungen und Downloads) , oder auch Versteigerungen. Und natürlich sind auch Abonnements jeglicher Art betroffen.
Was sind Verstöße gegen die Button-Lösung?
- Auf dem Button stehen keine Infos oder missverständliche Formulierungen.
- Verbraucher werden nicht klar und deutlich über die Kosten oder den Abschluss eines Abos informiert – zum Beispiel, weil die Konditionen nur im Kleingedruckten oder weit entfernt vom Button stehen.
- Die Schrift auf dem Button ist sehr klein oder hebt sich farblich nur schwer von der Hintergrundfarbe ab.
- Vor dem Vertragsschluss werden Dinge versprochen, die tatsächlich gar nicht eingehalten werden.
Was muss ich also bei der Erstellung von Bestellseiten im Internet beachten?
- Beschreiben Sie ausführlich, welches Produkt der Kunde bei Ihnen kauft – und unter welchen Bedingungen. Dazu gehören auch Gesamtpreis, Mindestlaufzeit des Vertrags, Versand- und Zusatzkosten.
- In direkter Nähe zu diesen Informationen muss der Bestell-Button sein. Zwischen Produktbeschreibung und Button darf also nichts stehen, was irgendwie ablenken könnte.
- Der Button muss groß geschrieben und gut lesbar die Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ tragen.
Gibt es ein Muster für eine Webseite mit Button-Lösung?
Der Verband trustedshops hat ein kostenloses Whitepaper zum Download bereitgestellt (pdf-Format) .
Was passiert, wenn ich die Button-Lösung nicht wie vorgeschrieben umsetze?
„Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande“, betont das Bundesverbraucherministerium. Zudem drohen Abmahnungen, etwa von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen.
Wer muss im Streitfall nachweisen, dass über die Kosten richtig informiert wurde?
Im Zweifel muss der Unternehmer beweisen, dass er seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen ist, so das Verbraucherministerium.
Warum gibt es die neue Button-Lösung überhaupt?
Weil in den vergangenen Jahren Millionen Internetnutzer in Deutschland mit sogenannten Abofallen abgezockt wurden. die Kriminellen versteckten dabei die Kostenpflicht ihrer Dienstleistungen im Kleingedruckten. Wer dann die überraschenden Rechnungen nicht zahlen wollte, wurde durch Anwälte und Inkassofirmen zur Zahlung erpresst.
War es nicht früher schon illegal, Verbraucher bei Abos und Käufen zu täuschen?
Doch, es war schon früher illegal. Aber die Politik will mit dem neuen Gesetz (offiziell heißt es „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes„) Verbraucher besser vor Abzocke schützen und auch Rechtssicherheit schaffen, wie Onlineshops aussehen müssen.
Was ist die rechtliche Grundlage der Button-Lösung?
Die neuen Regeln werden im § 312g BGB aufgenommen.
Was mache ich als Kunde, wenn ich ab 1. August Bestellseiten ohne Button-Lösung finde?
Seien Sie vorsichtig – und verzichten Sie auf einen Kauf oder ein Abo. Sie haben es mit einem Händler zu tun, der sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht an das Gesetz hält oder halten will. Dies spricht nicht für die Seriosität der Firma.