Telefon-Betrüger missbrauchen Polizei-Nummer 110
Unbekannte Telefonbetrüger missbrauchen derzeit die bekannte Notrufnummer 110, um arglose Opfer um ihr Geld zu bringen. Die Polizei rät zu besonderer Vorsicht. Vor allem ältere Menschen sollten vor dem Trick gewarnt werden.
Opfer der Betrüger wurde am Donnerstag ein 87-jähriger Mann aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Er bekam auf sein Handy einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten, der ihn dann an eine „Ober-Richterin“ weiterverband. Diese sagte dem Senior, dass er sofort 2800 Euro bezahlen müsse, weil er sonst verhaftet werde. Das Geld sollte der Rentner per „Western Union“ überweisen. Die Kriminelle nannte dem Mann dann auch noch beine nahe gelegene Postbank-Filiale, von der aus er das Geld anweisen sollte.
Telefonbetrüger verwendeten die 110
Der eingeschüchterte 87-Jährige befo0lgte die Anweisungen, ging zur Post -und hatte noch Glück. Eine aufmerksame Angestellte wurde misstrauisch und verweigerte die Überweisung. Gleichzeitig informierte sie die Polizei in Murnau. Als der Rentner dann zur Wache ging um Anzeige zu erstsatten, riefen die Täter prompt wieder bei ihm an und fragten, ob er schon bezahlt habe. Dabei entdeckten die Ermittler, dass die Betrüger die Absenderrufnummer +49 110 verwendeten. So entstand der Eindruck, dass tatsächlich die Polizei über die Notrufnummer 110 angerufen habe.
Überweisung per Western Union gefordert
Wer hinter den Betrugsanrufen steckt, ist derzeit noch unklar. In einem ähnlichen Fall hatten sich Telefonbetrüger kürzlich am Apparat als Staatsanwaltschaft ausgegeben, um Senioren abzuzocken. Ob es einen Zusammenhang zwischen den Taten gibt, ist nicht bekannt.
Die (echte) Polizei rät dringend zur Vorsicht und gibt folgende Tipps:
- Die Polizei ruft niemals unter der Notrufnummer +49 110 oder 110 an. Dabei handelt es sich zwar um die bundeseinheitliche Notrufnummer der Polizei, diese wird aber nie für abgehende Gespräche verwendet.
- Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte fordern niemals Zahlungen per „Western Union“ oder anderen Bezahldiensten. Zahlungen an die Justiz oder an die Polizei erfolgen ausnahmslos auf reguläre deutsche Bankkonten.
- Die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte fordern niemals telefonisch zu einer Zahlung auf. Zahlungsaufforderungen kommen immer per POst. Dabei ist der Absender immer klar erkennbar.
- Seien Sie immer skeptisch, wenn sich Personen am Telefon als Amtsträger ausgeben und eine Zahlung von Ihnen fordern. Alle Behörden werden Ihnen auf Nachfrage immer eine Rückrufnummer bzw. eine Erreichbarkeit nennen.
- Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle nach, ob der Anruf tatsächlich von der Polizei kam.
Die Polizei bittet auch darum, Eltern und Großeltern vor dem Trick zu warnen. Denn Betrüger nehmen vor allem ältere Menschen ins Visier.