Voiceabo über Telefonrechnung: Kunde gewinnt Klage gegen Next-ID
Wer auf seiner Telefonrechnung Rechnungsposten findet weil er angeblich ein Voiceabo abgeschlossen hat, kann diese Beträge zurückverlangen. Das geht aus einem neuen Urteil des Amtsgerichts Krefeld gegen die Firma Next-ID hervor.
In dem Fall hatte ein Mann auf seinen Telefonrechnungen immer wieder fragwürdige Posten entdeckt. Jeden Monat wurden ihm unter einer „Leistungsnummer 82554“ Beträge von 29,70 Euro abgebucht. In den nachträglich angeforderten Einzelverbindungsnachweisen zeigte sich, dass dem Buchungskonto des Mannes exakt alle zehn Tage um 12:20:40 Uhr ein Nettobetrag in Höhe von jeweils 8,32 € belastet wurde – für eine „Verbindung“ von exakt 0 Sekunden.
Tatsächlich handelte es sich bei den in Rechnung gestellten Beträgen nicht um Telefonverbindungen, sondern um Abrechnungen eines sogenannten Voice-Abonnements. Dabei werden mehr oder weniger sinnvolle Dienste über die Telefonrechnung abkassiert – ohne, dass es tatsächlich zu irgendeiner Telefonverbindung gekommen sein muss. Der Betreff in diesen Fällen lautet zum Beispiel „Festentgelt“ oder „Festentgeltccc“ oder „Festentgeltcccxx“.
„Die Anbieter dieser Voice-Abonnements gehen davon aus, dass durch irgendein Ereignis ein Abonnementvertrag zustande gekommen sei, dessen Kosten in regelmäßigen Abständen über die Telefonrechnung abgerechnet werden könnten“, erklärt Thorsten Höft, der Rechtsanwalt des Betroffenen. „Dabei kann das Ereignis zum Beispiel die einmalige Anwahl einer beliebigen Rufnummer und das anschließende Drücken weiterer Tasten von dem anschließend belasteten Festnetzanschluss sein. Die Abbuchungsvorgänge können aber auch durch die Eingabe der Festnetzrufnummer auf einer Internetseite entstehen. Welche Ereignisse zu einer Berechnung führen kann der Anbieter letzlich frei bestimmen, was diese Form der Abrechnung mißbrauchsanfällig macht.“
Hohe Telefonrechnung: Kunde klagte auf Rückzahlung
Der Telekom-Kunde war sich allerdings sicher, niemals bewusst ein Abonnement abgeschlossen zu haben und klagte auf Rückzahlung der insgesamt 168,30 Euro. Begründung: Ein Abo-Vertrag sei niemals wirksam geschlossen worden. Und selbst wenn er in irgendeiner Form ein Abo eingegangen wäre, könne er einem solchen Vertrag jederzeit noch widersprechen, da er keine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hatte. Dazu Anwalt Höft: „Ich habe noch bei keinem Anbieter derartiger Dienste eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung gesehen“
Die Klage auf Rückzahlung hatte tatsächlich Erfolg. Die betroffene Firma Next-ID versuchte erst gar nicht das Geschäftsmodel zu rechtfertigen und ließ ein Versäumnisurteil (Amtsgericht Krefeld – Az. 3 C 98/13) ergehen. Damit bekommt der Kunde sein Geld zurück.