Treten Whatsapp-Nutzer wirklich alle Rechte ab? Was hinter den Berichten steckt

Verwirrung um Whatsapp: Handelsblatt, Focus und einige andere Medien behaupten aktuell, Whatsapp wolle die Bilder und Nachrichten seiner Nutzer einfach so für eigene Zwecke verwenden und verbreiten. Das allerdings ist eine glatte Falschmeldung.

logo-color-verticalWhatsapp ist der wohl beliebteste Nachrichtendienst der Welt. Über 500 Millionen Menschen nutzen den Messenger fürs Smartphone weltweit. Vor allem junge Menschen chatten inzwischen lieber über Whatsapp als über Facebook oder SMS.

Kein Wunder also, dass die aktuelle Meldung, die unter anderem von Handelsblatt und Focus Online verbreitet wurde, bei vielen Nutzern wie eine Bombe einschlug. Whatsapp könne „ohne Einschränkung die Inhalte der Nutzer verbreiten, vervielfältigen, wiedergeben oder andere Werke damit erzeugen“, schrieb das Handelsblatt. Und Focus.de schlug in mehreren Berichten in die gleiche Kerbe. „Millionen Texte und Bilder werden täglich über die App verschickt. Dabei darf WhatsApp alle Inhalte kostenlos nutzen und weiterverkaufen – ohne Sie zu fragen“, fabulierte das Onlineportal.

Ist das wirklich so? Müssen Whatsapp-Nutzer damit rechnen, dass der von Facebook aufgekaufte Dienst ihre Bilder und Nachrichten verkauft oder für Werbezwecke nutzt?

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hat die englischen AGB von Whatsapp genauer unter die Lupe genommen. Sein Schluss: „Ganz so schlimm steht es um Whatsapp nicht.“ Die Übertragung der weltweiten, nicht exklusiven Lizenzen beziehe sich wohl nur auf die Inhalte, die im Rahmen der eigenen Statusmeldung veröffentlicht werden.

Bei den „Status Submissions“, die Whatsapp zumindest theoretisch für sich nutzen wolle, gehe es also nicht um alle versendeten Inhalte, sondern ausschließlich um das Profil-Bild, die eigene Statusmeldung, den „zuletzt online“ Status und „andere Mitteilungen“. „Worum es sich bei diesen anderen Mitteilungen handelt, ist nicht ganz klar“, so Solmecke in einer Mitteilung. „Allerdings wird es sich dabei wohl nicht um die zwischen den Nutzern geteilte Inhalte handeln, denn der Messenger-Dienst stellt weiter unten in den Nutzungsbedingungen klar, dass er versendete Inhalte weder kopiert, noch speichert. Ausschließlich diejenigen Nachrichten, die nicht sofort übertragen werden, würden von Whatsapp für maximal 30 Tage gespeichert und anschließend gelöscht.

Auch der Fachjournalist Andreas Rieckmann hat die Whatsapp-AGB und die Behauptungen der Medien aufgegriffen und verglichen. Sein Schluss: „Also „Bild verschickt – Rechte verschenkt?“ – genau das ist eben nicht der Fall. Die Bedingungen beziehen sich in diesem Punkt auf Profilbild und einen Status, den die meisten Nutzer äußerst selten oder gar nicht aktualisieren – nicht auf Direktnachrichten und Gruppenchats. Ein riesiger Unterschied! “

Zusammengefasst: Whatsapp-Nutzer müssen – entgegen der Berichte – nicht befürchten, dass Fotos oder Nachrichten, die sie per Whatsapp verschicken, eines Tages plötzlich in irgendeiner Form von dem Dienst verwendet oder veröffentlicht werden, etwa für Werbung. In den Nutzungsbedingungen ist lediglich festgehalten, dass Whatsapp theoretisch Profil-Bild, Statusmeldung, und „zuletzt online“ Status nutzen wolle.

Zumindest in einem Punkt haben die Medien in ihrer Berichterstattung allerdings recht. Jeder, der Dienste wie Whatsapp, Facebook oder Google nutzt, muss sich bewusst sein, dass sein Daten und seine Kommunikation eben nicht privat oder geheim sind. Alles, was über diese Dienste verbreitet oder verschickt oder gespeichert wird, ist unter Umständen für Dritte einsehbar – seien es Werbeindustrie, Ermittlungsbehörden oder Geheimdienste.


Whatsapp missbraucht Nutzerdaten? Anwalt gibt Entwarnung – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Whatsapp-missbraucht-Nutzerdaten-Anwalt-gibt-Entwarnung-id29949012.html