Recht auf Löschung: Was Sie zum neuen Google-Urteil wissen müssen

Jeder Mensch hat ein Recht darauf, dass das Internet ihn eines Tages vergisst. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und Google dazu verurteilt, auf Anfrage Links zu personenbezogenen Daten in seinen Suchergebnissen zu löschen – unter bestimmten Umständen. Was heißt das für Internetnutzer? Hier die Antworten.

Server room.

Jeder Mensch hat ein Recht darauf, dass das Internet ihn eines Tages vergisst. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und Google dazu verurteilt, auf Anfrage Links zu personenbezogenen Daten in seinen Suchergebnissen zu löschen – unter bestimmten Umständen. Bild: 3dmentat/Fotolia.com

Das Internet vergisst nichts – diesen Satz hat sicher jeder schon einmal gehört. Zu Recht: Was heutzutage einmal im Internet landet, bleibt praktisch für alle Zeiten auffindbar – dank Google und Co. Suchmaschinen durchforsten das Internet und stellen alles, was sie finden, in ihren Suchergebnissen zusammen – egal, ob das den Betroffenen passt oder nicht.

Damit allerdings dürfte nun Schluss sein. Der Europäische Gerichtshof hat entscheiden, dass das Unternehmen Google Links in seinen Ergebnislisten unter Umständen löschen muss, wenn  es von Betroffenen dazu aufgefordert wird. Für welche Links das gilt und wie man eine solche Löschung beantragt – hier die Fragen und Antworten.

Kann ich jetzt von Google verlangen, dass unerwünschte Inhalte über mich im Internet gelöscht werden?

Nein. Für die Inhalte selbst sind immer noch die Autoren und die Betreiber der jeweiligen Plattformen zuständig, auf denen diese Inhalte veröffentlicht wurden. Aber man kann Google und andere Suchmaschinenbetreiber, die in Europa Geschäfte machen, dazu auffordern, in ihren Suchergebnissen die Links auf solche unerwünschten Inhalte zu entfernen.

Kann ich alles, was mir nicht passt, bei Google & Co löschen lassen?

Nein. Sie müssen nachweisen, dass diese personenbezogenen Inhalte auch wirklich ihr Privatleben beeinträchtigen oder dem Schutz von persönlichen Informationen widersprechen. Außerdem dürften die verlinkten Informationen nicht für die Öffentlichkeit relevant sein. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Informationen über Sie veraltet sind.

Kann jetzt jeder die Löschung solcher Links zu Informationen über sich verlangen?

Nein. Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass zum Beispiel Personen des öffentlichen Lebens mehr Informationen im Netz über sich zulassen müssen als Menschen, die nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen.

Was muss ich tun, wenn ich will, dass Google Links zu bestimmten Inhalten im Netz über mich löscht?

Das ist noch nicht genau klar. Vermutlich werden Sie sich bei Google melden und genau begründen müssen, warum ein bestimmter Link Ihr Recht auf den Schutz Ihrer Privatsphäre verletzt. Google muss dies dann prüfen und entscheiden. Weigert sich das Unternehmen den Link zu löschen, müssten Sie den zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten – im Fall von Google den Hamburger Beauftragten für den Datenschutz, weil Google dort seinen deutschen Sitz hat. Im Zweifelsfall müssen Sie dann vor Gericht ziehen, um Ihren Löschanspruch durchzusetzen.

Ist das Urteil gut oder schlecht?

Zunächst einmal hat der Europäische Gerichtshof damit klar gestellt, dass er das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre für wichtiger hält als das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. „Der EuGH unternimmt auch erst gar nicht den Versuch einer ergebnisoffenen Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht einerseits und der Meinungs- und Informationsfreiheit andererseits, sondern postuliert einen regelmäßigen Vorrang des Datenschutzes“, schreibt etwa Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog. Für Menschen, die um ihren guten Ruf kämpfen müssen, weil im Internet über sie falsche oder veraltete Informationen zu finden sind, ist das Google-Urteil eine gute Nachricht. Andererseits birgt die Entscheidung auch ein Risiko. Dubiose Gestalten und Firmen könnten nun versuchen, ihre Vergangenheit zu schönen, indem sie Links zu unliebsamen Informationen bei Google verschwinden lassen.

Wie wird Google auf die Entscheidung reagieren?

Das ist noch unklar. Das Suchmaschinen-Unternehmen muss sich allerdings darauf vorbereiten, dass nun viele Menschen versuchen werden, unerwünschte Suchergebnisse löschen zu lassen. Ob Google hier Menschen einsetzen wird, um die Forderungen zu prüfen, oder auf technische Lösungen setzt, bleibt abzuwarten.