Abofallen 2.0: Jetzt geraten Gewerbetreibende ins Visier
Die Abofalle ist tot – es lebe die Abofalle: Zwei Jahre nach Einführung der sogenannten Button-Lösung nehmen dubiose Geschäftsleute jetzt zunehmend eine neue Zielgruppe ins Visier: Sie versuchen, Gewerbetreibende in teure Online-Abos zu locken.
Hunderttausende Opfer, Schäden in Millionenhöhe: Mehrere Jahre lang sah die Politik tatenlos zu, wie zig Internetnutzer Opfer von Abofallen im Internet wurden. Die Täter stellten Seiten ins Internet, auf denen Dienstleistungen wie Kochrezepte, Hausaufgaben, Routenplaner, Promillerechner oder Sonderangebote beworben wurden. Nur versteckt wurde auf den Seiten erklärt, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handle. Wer sich im Glauben an ein kostenloses Angebot mit seinen Daten anmeldete, erhielt wenig später Rechnungen, Mahnungen, Inkassobriefe und häufig auch Drohbriefe von skrupellosen Rechtanwälten.
Erst seit 1. August 2012 werden Internetnutzer vor den übelsten Tricks mit Abofallen geschützt. Damals wurde die sogenannte Button-Lösung zur Pflicht. Von diesem Tag an mussten Verkäufer ihre Privatkunden im Internet noch deutlicher darüber aufklären, dass es um einen kostenpflichtigen Kauf geht. “Klar und verständlich in hervorgehobener Weise” muss seitdem zum Beispiel über den Gesamtpreis, die Vertragslaufdauer und das Produkt selbst informiert werden. Auch der Vertragsschluss selbst muss über einen deutlich gekennzeichneten Button erfolgen. Bei seriösen Dienstleistern ist dieser mit den Worten „Jetzt kaufen“ gekennzeichnet.
Die Regelungen waren erfolgreich. Die Zahl der Beschwerden über Abofallen ging deutlich zurück, auch die dubiosen Angebote selbst wurden sehr schnell immer weniger.
Jetzt allerdings scheinen einige dubiose Anbieter sich auf das Geschäftsmodell der Abofallen zurück zu besinnen. In ihrem Visier stehen aber nicht mehr Privatanwender, sondern Gewerbetreibende, die vom Gesetz nicht so gut geschützt wie Endverbraucher sind. Die Masche ist in diesen Fällen die gleiche wie früher: Die Täter bewerben atttraktive Angebote und verstecken die Kostenpflicht im Kleingedruckten und im Fließtext. Bei den Anmeldebedingungen weisen sie mehrfach darauf hin, dass es sich um Angebote für gewerbliche Nutzer handele. Vermutlich soll dies als Druckmittel eingesetzt werden, wenn sich doch ein Endverbraucher auf der Seite anmeldet und dann mit den horrenden Forderungen konfrontiert wird.
Beworben werden die neuen Abofallen vor allem über soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter.
Auf Seiten wie www.profi-kochrezepte.de oder http://www.avenue-shopping.de sollen auf diese Weise bei einer Anmeldung deutlich über 500 Euro Kosten für zwei Jahre fällig werden. Dass die Betreiber diese vermeintlichen Kosten jemals vor Gericht eintreiben werden, erscheint äußerst unwahrscheinlich. Dass hier zwei Jahre nach Einführung der Button-Lösung versucht wird, über ein Schlupfloch die Abofallen im Internet wiederzubeleben, ist trotzdem ärgerlich.
Nicht nur gewerbliche Kunden im Visier
Allerdings zielen die Anbieter auch weiter auf Verbraucher: zum Beispiel lockt die Seite rezepte-portal-24.net mit schlecht erkennbaren Preisangaben und falschen Angaben die Benutzer in die Falle. Der Betreiber – angeblich auf Belize ansässig – lässt über eine österreichische Firma die Forderung in Höhe von 249,- EUR für ein Jahr eintreiben. Wie schon oben gilt aber auch hier: es dürfte nahezu ausgeschlossen sein, dass die Anbieter mit ihren Forderungen vor Gericht gehen.