SMS-Abzocke: Netzagentur bremst Telecom Billing Ltd.
Rechnungen der Telecom Billing Ltd. mit Absenderadressen in Sofia, Hamburg oder Düsseldorf sorgten in den vergangenen Monaten immer wieder bei Verbrauchern für Ärger. Jetzt ist die Bundesnetzagentur gegen die SMS-Abzocke der Firma vorgegangen.
Seit gut einem halben Jahr hatten etliche Handybesitzer per SMS angeblich private Kontaktwünsche erhalten. Wer die in den SMS genannten Nummern anrief, erhielt wenig später eine Rechnung über 90 Euro, berichtet die Bundesnetzagentur. Begründung: Die Betroffenen hätten telefonisch einen kostenpflichtigen Chat-Dienst namens „Flirt und Party Flatrate“ oder „Flirt & Erotik Chat“ der Telecom Billing Ltd. mit Absenderadressen in Sofia, Hamburg oder Düsseldorf bestellt. Offene Forderungen des Anbieters wurden dann durch verschiedene Inkassounternehmen eingefordert.
Gegen diese Abzocke ist die Bundesnetzagentur jetzt vorgegangen. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd. rechtswidrig genutzt wurden. Insgesamt seien seit Ende April 2014 damit 522 Abzock-Rufnummern abgeschaltet worden. Außerdem wurde gegenüber der Telecom Billing Ltd. und den beauftragten Inkassounternehmen ein Rechnungslegungs- und Inkoassoverbot verfügt. Die Firmen dürfen also keine Rechnungen stellen und kein Geld einfordern.
„Verbraucher sollen auf unverlangte SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Dies gilt in erster Linie für SMS mit vermeintlich persönlichen Inhalten oder Kontaktwünschen“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der missbräuchliche Charakter dieser SMS wird in der Regel erst im Nachhinein deutlich. Unseriöse Anbieter verleiten Verbraucher gerade durch die Angabe von scheinbar unbedenklichen Kontaktrufnummern, wie herkömmlichen Mobilfunk- oder Ortsnetzrufnummern, zu unbedachten und voreiligen Anrufen oder SMS.“
Telecom Billing Ltd:: Verbraucher sollten Rechnungen nicht zahlen
Verbraucher, die eine Rechnung der Telecom Billing Ltd. oder eines beauftragten Inkassounternehmens erhalten, sollten sich auf die von der Bundesnetzagentur erlassenen Verbote berufen. Danach dürfen den betroffenen Verbrauchern die durch die Anwahl der Rufnummern entstandenen Forderungen weder in Rechnung gestellt noch eingefordert werden.
Wer bereits gezahlt hat, solle versuchen, das Geld – etwa mit Hilfe der Verbraucherzentralen oder von Rechtsanwälten – zurückzufordern, so die Bundesnetzagentur. Über die Erfolgsaussichten, bei einer bulgarischen Firmen abgezocktes Geld einzufordern, schweigen sich die Beamten allerdings aus – sie dürften nicht allzu groß sein.
Hinweise und Beschwerden zu unverlangten SMS sollten der Bundesnetzagentur gemeldet werden.