Unbekannte zocken wieder mit Gewinn-Mitteilungen per SMS ab
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! GRATIS klicken und gewinnen: Wer solche SMS bekommt, sollte sehr vorsichtig sein, warnt die Verbraucherzentrale Bayern. Abzocker missbrauchen Namen wie Saturn, Rewe und Ikea, um Handybesitzer abzuzocken.
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor SMS-Nachrichten, in denen wieder einmal Gewinne versprochen werden. „Sie hatten Glück bei der Ziehung! REWE 500EUR. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! GRATIS klicken und gewinnen“, heißt es in Kurzmitteilungen, die unbekannte Betrüger momentan verschickt. In anderen SMS dieser Art wird der Name des Unternehmens Saturn oder auch der von Ikea missbraucht.
Tatsächlich haben die Unternehmen mit diesem SMS nichts zu tun. Dahinter stecken Abzocker: „Mit der Masche wird dem Verbraucher vorgetäuscht, dass er als Glückspilz ausgelost wurde und nun bei einem namhaften Unternehmen 500 Euro gewonnen hätte“, berichtet Esther Jontofsohn-Birnbaum, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Klickt der Verbraucher auf den Link, landet er auf einer Webseite, auf der er seine persönlichen Daten für den Gewinn eintragen soll. „Die Angaben werden jedoch nicht zur Gewinnausschüttung gebraucht, sondern geraten in die Hände von Cyber-Kriminellen“. Diese wollen ihre Opfer dazu verleiten, sensible persönliche oder finanzielle Daten preiszugeben. „Von nun an werden die Gewinner mit nervigen Spam-Mails belästigt und müssen sogar mit Schadsoftware auf ihren Systemen rechnen“, weiß die Rechtsexpertin.
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, niemals dubiose Links für Gewinne oder Rabatte in SMS-Nachrichten anzuklicken. Selbst dann nicht, wenn sie von einer Person stammen, die man zu kennen glaubt.
Bei Problemen und Fragen kann man sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden. Zugleich sollte die für den Versand der Werbe-SMS missbrauchte Mobilfunknummer der Bundesnetzagentur gemeldet werden. „Eine rechtswidrige Nummernnutzung kann je nach Ausmaß des Verstoßes zur Abmahnung, Abschaltung von Nummern, zu Rechnungslegungs- und Inkassierungsverboten, Portierungsverboten, Geschäftsmodelluntersagungen und zu Schaltungsverboten führen“, heißt es auf der Webseite der Behörde.
Abzocke mit gefälschten Gewinn-Mitteilungen gibt es schon sehr lange. Den Tätern drohen – sofern sie denn gefasst werden – hohe Geldstrafen. Allerdings ist es für die Behörden oft schwer, den Betrügern auf die Spur zu kommen. AZ