Urteil: Mobilfunkprovider für Rechnungen von Drittanbietern verantwortlich
Wichtiges Urteil für alle, die Ärger mit ihrer Handyrechnung haben. Tauchen auf dieser Rechnung Leistungen von Drittanbietern auf, darf der Mobilfunkanbieter sich bei Beschwerden nicht einfach für nicht zu ständig erklären. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden.
Im konkreten Fall hatte eine Mobilfunk-Kundin auf ihrer Handyrechnung Kosten für einen Dienst namens „Fortumo“ entdeckt. Rund 200 Euro sollte sie dafür bezahlen – obwohl sie sich sicher war, diesen Dienst niemals in Anspruch genommen zu haben. Sie reklamierte den Betrag bei ihrem Mobilfunkanbieter Base (von E-Plus) und zahlte nur ihre reguläre Handyrechnung – ohne die Fortumo-Forderungen.
Daraufhin machte Base Druck und drohte mit der Sperrung des Anschlusses. Zugleich wies man die Frau darauf hin, sie solle sich bei Einwendungen direkt an den Drittanbieter wenden. „Aus unseren Unterlagen geht hervor, dass wir Sie bereits am 14. Dezember 2013 darüber informiert haben, dass Sie sich bitte an den entsprechenden Drittanbieter wenden möchten, um eine eventuelle Gutschrift zu erhalten“, hieß es.
Unterstützt von der Verbraucherzentrale Hamburg zog die Frau gegen diese Vorgehensweise vor Gericht – und gewann. Das Landgericht Potsdam stellte nämlich fest: Rechnen Mobilfunkprovider Leistungen von Drittanbietern ab, dürfen sie bei Beschwerden durch Kunden nicht pauschal auf die Drittanbieter verweisen (Urteil Az. 2 O 340/14 vom 26. November 2015). Nach § 45h Abs. 3 TKG hätten Kunden nämlich das Recht, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben. Verweist ein Provider seine Kunden pauschal an den Drittanbieter, suggeriere er, dass dem Kunden ein solches Recht nicht zustünde.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Um Ärger schon im Vorfeld zu vermeiden, sollten Handybesitzer bei ihrem Mobilfunkanbieter eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten. Damit ist sichergestellt, dass man sicxh keine dubiosen Abos über das Handy einfangen kann. Bei angeblich schon abgeschlossenen Abonnements ist es sinnvoll, den in der Rechnung angegebenen Drittanbieter zu kontaktieren, um weitere Abrechnungen für die Zukunft zu stoppen.
Für Beschwerden gegen Abrechnungen ist der Mobilfunkanbieter solange Ansprechpartner wie er eine entsprechende Zahlung verlangt. Die Beschwerde sollte schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein vorgebracht werden. Daneben ist in manchen Fällen auch eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur möglich.
Ist die Drittanbieterforderung bestritten, darf der Zugang zum Telefondienst nicht wegen Zahlungsverzugs gesperrt werden. Zudem darf die Weigerung nicht der Schufa oder anderen Auskunfteien gemeldet werden.