Abo-Fallen lauern nicht nur im Internet, sondern auch auf dem Handy. Seit Anfang 2010 locken dubiose Firmen Handybesitzer vermehrt auf sogenannte Wap-Portale, wo sie den Opfern teure Abo-Verträge unterschieben. Die hohen Forderungen bekommen die Betroffenen dann über ihre normale Telefonrechnung präsentiert – als „Beiträge anderer Anbieter“. Lesen Sie hier, wie die Kostenfallen bei iPhone und anderen Smartphones funktionieren.
Apps sind kleine Anwenderprogramme, die kostenlos oder gegen Gebühr auf das Smartphone heruntergeladen werden können. Viele Firmen bieten eigene Apps für iPhone und Android-Smartphones an.
Genau in solchen – meist kostenlosen – Apps lauert die Abofalle. Manche Firmen lassen auf ihren Apps nämlich externe Werbung zu, um das kostenlose Programm zu refinanzieren. Diese Werbe-Einblendungen von Drittfirmen sind allerdings nicht immer harmlos.
Gerade bei fragwürdigen Anbietern öffnet sich beim Klick auf das Werbebanner eine spezielle Wap-Seite, die vom Nutzer kaum als solche zu erkennen ist. Wap steht für „Wireless Application Protocoll“ und ist eine spezielle Übertragungstechnik für Mobiltelefone.
Der Trick: Beim Aufruf einer solchen WAP-Seite wird die Nummer der SIM-Karte im iPhone oder Handy des Nutzers an den Betreiber der Werbeseite übermittelt. Der Betreiber der Werbe-Seite kann diese Nummer – im Fachjargon MSISDN (= Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number) genannt – nun an den Mobilfunkbetreiber des „Kunden“ schicken und bekommt postwendend die dazu gehörige Mobilfunknummer des Betroffenen übermittelt. Jetzt hat die Firma also die Handynummer des „Kunden“ und lässt seine Abogebühren einfach auf die Handyrechnung des Betroffenen setzen.
Unproblematisch sind derartige Abo-Verträge über Wap-Billing nicht – im Gegenteil. Vielmehr sind derzeit eine ganze Reihe von rechtlichen Fragen offen, die von den Gerichten früher oder später geklärt werden müssen. Diese sollten auch von geprellten Kunden berücksichtigt werden, wenn sie gegen fragwürdige Telefonrechnungen vorgehen:
Dass Sie über Ihr iPhone oder Ihr Android-Smartphone Opfer eines dubiosen Anbieters geworden sind, sehen Sie spätestens auf Ihrer Telefonrechnung. Denn dort werden als „Beträge anderer Anbieter“ die Abogebühren der Firma aufgelistet, die Sie unter Umständen in die Falle gelockt hat.
Das sollten Sie tun, wenn Sie hereingelegt wurden:
Wer mit dem Handy in eine Abo-Falle getappt ist, kann den entsprechenden Rechnungsposten binnen acht Wochen beanstanden, betont die Verbruacherzentrale. Die Beschwerde ist an den Anbieter zu richten, dessen Forderung bestritten wird. Über dessen Identität muss der Rechnungssteller, also Ihr Mobilfunkanbieter, informieren. Über den Rechnungssteller können Sie auch die Überweisung des strittigen Betrags stoppen oder die bereits eingezogene Lastschrift zurückholen. Dabei hilft ein Musterbrief der Verbraucherzentrale.
Vorkasse-Betrug am Telefon: Sie haben gewonnen – sollen aber erst einmal zahlen
Mehrwertdienste und Servicenummern
Kosten und Tarife bei Servicenummern
Sie haben gewonnen: Abzocke mit 0900-Nummern
Anruf in Abwesenheit: Der Trick mit den 0137 und 0900-Nummern
Gewinn-Briefe mit 0900-Nummern
Wap-Billing: Abofallen bei iPhone und Smartphones
Drittanbietersperre: Schutz gegen teure Abos durch Handy und Smartphone
Telefonrechnung zu hoch? So wehren Sie sich
2021 Computerbetrug.de - alle Rechte vorbehalten