Rückruf-Abzocke am Handy: Gericht untersagt “Anrufe nach Nauru”
Sie sorgen bei Handynutzern immer wieder für Ärger und teure Rechnungen: Lockanrufe mit Mehrwert- oder Auslandsnummern. Einem Abzocker dieser Art hat jetzt das Landgericht München I das Handwerk gelegt: Es untersagte diese Art der Werbung als “unzulässig und belästigend”.
Es war das erste Mal, dass ein Netzbetreiber gegen einen derartigen Rückruf-Abzocker vorging: Das Unternehmen hatte in seinem Netz ungewöhnlich viele Anrufe festgestellt – konkret waren binnen zwei Tagen rund 775.000 Verbindungen aus dem deutschen Festnetz zu den Handynummern seiner Kunden aufgebaut worden. Der Trick dabei war der gleiche wie in ähnlichen Fällen, etwa mit den 0137-Nummern: Die Anrufe dauerten jeweils nur eineinhalb Sekunden – zu kurz um den Anruf anzunehmen, aber lang genug, um im Handydisplay eine Absenderkennung zu hinterlassen. In diesem Fall begannen die angezeigten Nummern mit der Vorwahl 00674, der Vorwahl der Inselstaaten Nauru/Kiribati im Pazifik. Die Vorwahl von Nauru war schon mehrfach Köder für die Abzocke mit Lockanrufen, so zuletzt im Dezember 2002. Und wie schon damals hörten die Opfer, wenn sie tatsächlich die angezeigte Nummer anriefen, nur ein laufendes Tonband, auf dem sich zwei Frauen unterhielten.
Der Mobilfunkbetreiber stellte fest, dass die Nauru-Anrufe automatisch zu einem Anschluss in Leipzig weitergeleitet wurden und zog gegen den Täter vor Gericht – mit Erfolg. Das Landgericht verbot dem Betreiber, derartig kurze Absenderkennungen hinterlassende Verbindungen aufzubauen, weil es sich „um eine Täuschung über den Werbecharakter der Maßnahme und um eine belästigende Werbung“ handele. Der Handynutzer werde veranlasst, die hinterlassenen Nummern zurückzurufen, in der Annahme, ein ernsthafter Gesprächspartner habe versucht, ihn zu erreichen, argumentierte die Kammer. Nur durch das kostspielige Telefonat sei dann zu erkennen, dass es sich dabei um Werbung für eine nicht gewollte Dienstleistung in Form eines abgespielten Tonbandes handelt.
Erschreckend ist vor allem, dass offenbar immer noch sehr viele Verbraucher – trotz aller Warnungen – auf derartige Lockanrufe hereinfallen. Alleine in dem aktuellen Fall riefen 113.221 Kunden des Mobilfunkbetreibers, also etwa jeder Siebte, tatsächlich die hinterlassene Rufnummer zurück und generierten so Verbindungskosten von insgesamt 174.165 Euro.