Aufgedeckt: Tausende registrierter Dialer möglicherweise nicht gesetzeskonform

In der Datenbank der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) sind tausende Dialer registriert worden, die möglicherweise nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Das haben Recherchen der Seite Dialerschutz.de in Zusammenarbeit mit unseren Kollegen von Computerbetrug.de ergeben.

Konkret handelt es sich um Dialer, die bereits mit einem Klick auf “Ja, weiter” die Einwahl über eine teure Nummer starten. “Die alleinige Nutzung eines solchen Buttons ohne Eingabe einer Zeichenfolge entspricht nicht den Mindestanforderungen”, bestätigte Behördensprecher Rudolf Boll auf Anfrage. Als erste Konsequenz will die Behörde jetzt “die in Betracht kommenden rechtlichen Maßnahmen” prüfen. Der betroffene Dialerbetreiber zeigt sich dagegen “irritiert”: “Wir sind der Meinung, im Sinne des Gesetzes zu handeln.” Die Registrierungspflicht für Dialer ist einer der Kernpunkte des neuen Mehrwertdienste-Gesetzes, das am 15. August in Kraft getreten war. Anbieter müssen ihre Wählprogramme bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post anmelden und dabei versichern, dass ihre Dialer den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Damit sollen User vor unseriösen Angeboten, aber auch vor “versehentlichen oder unbedachten” (Regulierungsbehörde) Einwahlen geschützt werden. Zu diesen Mindestanforderungen gehört unter anderem, dass die Dialer-Einwahl über eine teure (0190 oder 0900-)Nummer nur dann erfolgt, wenn der Nutzer dieser “explizit zustimmt”. Außerdem müssen Informationen und Zustimmungserklärung auf dem Dialer in entsprechender Größe Schrift veröffentlicht werden. Festgehalten ist dies in der so genannten Amtsblattverfügung 37/2003 der Behörde, die dann in einer speziellen Erläuterung noch einmal verdeutlicht wurde.

Knackpunkt „ja, weiter“

“Es ist nicht möglich alle Dialer vor der Registrierung auch auf die Einhaltung aller Auflagen zu untersuchen”, warnte Sprecher Rudolf Boll von der Regulierungsbehörde erst unlängst wieder gegenüber Dialerschutz.de. Und tatsächlich stellt sich jetzt heraus, dass es offensichtlich sehr unterschiedliche Meinungen darüber gibt, wie die Mindestanforderungen für Dialer nun wirklich aussehen. Konkret zeigt sich das an den Dialern der Firma Mainpean GmbH. Alleine unter der Einwahlnummer 01908-80460 sind aktuell (STand: 10. Oktober) 382.810 Dialer des Unternehmens bei der Behörde registriert. Auffälligstes Merkmal: Die Einwahl bei diesen Dialern beginnt, wenn sie der User mit einem Klick auf den Button “Ja, weiter” bestätigt:

“Wir sind der Meinung, damit im Sinne des Gesetzes zu handeln”, hält Mainpean-Sprecher Kai Thiemann die Dialer-Gestaltung für absolut legitim. Doch bei der Regulierungsbehörde ist man anderer Meinung. “Unter Punkt II.1.1. der Amtsblattverfügung Nr. 37/2003 werden die generellen Anforderungen an die explizite Zustimmung des Nutzers bei Bezug, Installation, Aktivierung und Verbindungsherstellung dargestellt”, so Behördensprecher Boll. “Dabei wird eine bewusste Eingabe gefordert und die Wahl der einzugebenden, eine Zustimmung signalisierenden Zeichenfolge dem Anbieter überlassen. Als Beispiel hierfür wird die Texteingabe des Wortes „ja“ genannt.” Ein Klickfeld mit der Aufschrift „Ja, weiter“ reiche also nicht: “Die alleinige Nutzung eines solchen Buttons ohne Eingabe einer Zeichenfolge entspricht nicht den Mindestanforderungen”, betont der Sprecher.

Aber auch in einem zweiten wesentlichen Punkt ist die Behörde nicht mit dem Mainpean-Dialer einverstanden: dem Text, der Betroffene über Preis und Bedingungen der Einwahl informieren soll: “Im genannten Beispiel entspricht die Schriftgröße im Zustimmungsfenster nicht den Mindestanforderungen in Punkt II 1.4.3 der Amtsblattverfügung Nr. 37/2003”, sagte Boll nach Überprüfung des von uns vorgelegten “Schulstadt”-Dialers.

Mainpean: „Unsere Dialer sind rechtskonform“

Bei Mainpean selbst gibt man sich angesichts dieser Einschätzung “irritiert”. Rund 1,2 Millionen Dialer haben die Berliner nach Angaben von Geschäftsführer Andreas Richter bereits registrieren lassen. “Wir sind der Meinung, dass unsere Dialer rechtskonform sind. Dies gilt für alle Dialer auf der Grundlage verschiedener Absprachen mit der Regulierungsbehörde”, erklärt Unternehmenssprecher Kai Thiemann. Dass ein “Ja, weiter”-Button alleine nicht den Anforderungen entspricht, sei Mainpean nicht bekannt gewesen, im Gegenteil: Der Präsident der Regulierungsbehörde, Kurth, haben in einer Presserklärung am 18. August gesagt, ein “Ja, weiter”-Button reiche völlig aus. “Wir könnten höchstens einräumen, dass die RegTP sich selbst nicht im Klaren ist, wie an letzter Stelle ein Dialer auszusehen hat”, so Thiemann. “Auch hier müssen wir sagen, dass wir davon ausgehen, dass das Klickfeld „Ja, weiter“ den Anforderungen entspricht.” Ähnlich sei es mit der gerügten Textgröße: “Bei unseren Dialern ist die Preisangabe in größerer Schriftgröße abgebildet als der Schriftzug „Ja, weiter“. Dies sei deshalb erwähnenswert, “da nur gefordert ist, die Preisangabe müsse genauso groß sein wie die Schriftgröße des „Ja, weiter“ Buttons”.

Also alles nur ein Missverständnis? Oder eher eine Frage der Auslegung? Während die Regulierungsbehörde dem Fall jetzt nachgeht und “die in Betracht kommenden rechtlichen Maßnahmen” prüft (Boll), setzt Mainpean auf Schadensbegrenzung. Thiemann: “Es liegt auf der Hand, dass wir uns in erster Linie mit der RegTP auseinander setzen sollten, bzw. die RegTP mit uns.” Die Regulierungsbehörde wiederum appelliert nun an die Verbraucher: “Sollte ein Dialer den Anforderungen nicht genügen, sollte sich der Nutzer direkt bei uns melden”, so Boll. “Dann können wir untersuchen, ob tatsächlich die Mindestanforderungen nicht erfüllt wurden und somit entsprechende rechtliche Schritte – wie der Entzug der Registrierung – einzuleiten sind.”