Regulierer gehen gegen Hanseaten-Dialer vor

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat dem Treiben der Firma „Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH“ heute ein Ende gesetzt. Die Firma, die Dialer mit Ortsnetznummern-Einwahl einsetzte und später hohe Rechnungen für angebliche Dienstleistungen verschickte, darf dafür künftig kein Inkasso mehr betreiben. Das gab die Behörde heute bekannt.

“Die Reg TP hat gegenüber der Firma Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH (HAS) ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für die Zeit ab dem 15. August 2003 ausgesprochen. Dies bedeutet, dass Rechnungen der HAS über die Frankfurter Festnetzrufnummer 069/42 72 69 98 nicht bezahlt werden müssen“, erklärte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP), Matthias Kurth, heute in Bonn. Diese Entscheidung der Reg TP sei noch nicht bestandskräftig. Jedoch habe ein Widerspruch des betroffenen Unternehmens gegen den Bescheid der Reg TP keine aufschiebende Wirkung, erklärte Kurth.

Die Reg TP hatte nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden (über die wir schon mehrfach berichteten) ermittelt, dass die HAS einen rechtswidrig eingesetzten Dialer verwendet, um Verbrauchern Beträge für eine angebliche Anmeldung zu einem „Internet-Service“ in Rechnung zu stellen. Die Firma verlangte 69,95 Euro für die Möglichkeit, einen Monat lang ein Erotik-Internet-Portal zu nutzen. Der betreffende Dialer installierte sich entweder durch Anklicken eines Buttons auf einer Website, oder er wurde durch Anklicken von Werbebannern aktiviert. Das Programm beendete dabei die bestehende Verbindung ins Internet und baute dann eine neue Verbindung über die Rufnummer 069/42 72 69 98 auf, so die Reg TP. Gleichzeitig wurde die Telefonnummer des Benutzers übertragen und die Daten des Benutzers würden ausspioniert. Der Betroffene erhielt daraufhin eine Rechnung der HAS über 69,95 Euro. Mehrere User berichteten uns gegenüber auch, dass sie von der Firma Anrufe erhielten, in denen nach ihren Adressdaten gefragt wurde. Unseren Erkenntnissen nach waren hier vor allem Internetsurfer betroffen, die nicht im Telefonbuch eingetragen waren. Insgesamt wurden nach Erkenntnissen der Reg TP bereits mehr als 100.000 Rechnungen dieser Art versandt. Dialerschutz.de berichtete bereits am 18. Januar über diese neue Art der Abzocke. Am gestrigen Montag schließlich hatte auch das Landeskriminalamt Brandenburg eine offizielle Warnung herausgegeben.

Vom 15. August 2003 bis zum 13. Dezember 2003 durften kostenpflichtige Dialer nur in den Rufnummerngassen (0)190 und (0)900 betrieben werden. Seit dem 14. Dezember 2003 dürfen kostenpflichtige Dialer nur noch in der Rufnummerngasse (0)900-9 betrieben werden. „Alle anderen Dialer, die in anderen Rufnummerngassen betrieben werden, sind rechtswidrig“, betonte die Regulierungsbehörde heute noch einmal. Verbraucher, die Rechnungen oder Mahnungen über die angeführte Rufnummer erhalten, sollten sich schriftlich an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, wenden.