Verbot von fast 400.000 Dialern bleibt bestehen
Das im Oktober von der Regulierungsbehörde ausgesprochene Verbot von fast 400.000 Dialern der Berliner Mainpean GmbH bleibt bestehen. Mainpean hat seine Klage gegen das Verbot vor Gericht zurückgenommen. Das teilt die Regulierungsbehörde mit.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hatte den Mainpean-Dialern Ende Oktober 2003 nachträglich die Registrierung entzogen, weil die Wählprogramme nicht den Mindestanforderungen entsprachen. Bei den betroffenen Dialern begann damals die kostenpflichtige Einwahl, sobald der Nutzer auf einen Button mit der Aufschrift „Ja, weiter“ klickte (Dialerschutz.de berichtete). Gegen das Verbot war der Berliner Betreiber zwar dann vor Gericht gezogen. In der mündlichen Verhandlungvor dem Verwaltungsgericht Köln zog es die Klage am Freitag aber nun zurück. „Nachdem der mainpean-Dialer durch den von der Firma intexus entwickelten und sämtlichen Erfordernissen der neuen Gesetzeslage entsprechenden Dialer abgelöst worden war, bestand kein Grund mehr, die Vergangenheit wiederaufleben zu lassen“, teilte das Unternehmen in einer Erklärung am Montag mit. „Dies geschah auch vor dem Hintergrund einer seit Monaten zu beobachtenden positiven Zusammenarbeit mit der Behörde.“
Der Widerruf der Registrierung wurde folglich bestandskräftig. „Damit gelten die Dialer als nie registriert und für den Verbraucher bestand zu keiner Zeit eine Zahlungsverpflichtung“, so die Regulierungsbehörde. Auswirkungen hat der Fall nur auf Kunden, die sich in der Zeit von 15. September bis Ende Oktober über Mainpean-Dialer eingewählt haben. Sie müssen die Rechnungen – sofern noch offen – nicht bezahlen.