Regulierungsbehörde: Rund 3,5 Millionen Dialer zur Registrierung angemeldet
In den ersten acht Monaten der Registrierungspflicht für Dialer hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) rund 3,5 Millionen Registrierungsanträge für Einwählprogramme in ihre Datenbanken aufgenommen. Weit über zehn Prozent der registrierten Dialer erscheinen bei der Abfrage mittlerweile in leuchtendem Rot – sie stellten sich nachträglich als illegal heraus.
Seit 15. August 2003 müssen Dialer in Deutschland registriert werden, ehe sie eingesetzt werden dürfen. Der Anbieter erklärt dabei, dass sein Einwählprogramm den Mindestvoraussetzungen entspricht, die von der Regulierungsbehörde in so genannten Amtsblattverfügungen festgelegt wurden. So müssen Dialer unter anderem die Rufnummerngasse 09009 nutzen und dürfen sich erst einwählen, nachdem der Nutzer drei Mal die Buchstabenkombination „OK“ eingegeben hat. Der Run auf das Zahlungsmittel ist dabei offensichtlich ungebrochen: „Seit dem 15. August 2003 sind bis Ende April 2004 rund 1400 Registrieranträge mit etwa 3,5 Millionen Dialern eingegangen“, berichtete jetzt Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber Dialerschutz.de. Davon seien etwas über 968.000 tatsächlich registriert worden. Die Kehrseite der Medaille ist allerdings ebenso eindrucksvoll. „Bisher wurden von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post rund 430.000 Dialerregistrierungen zurückgenommen“, so Boll. „Bei fast 400.000 sind die Rücknahmen bestandskräftig.“ Zurückgenommen werden die Registrierungen meist dann, wenn die Behörde nach Beschwerden von Usern Dialer überprüft und dabei feststellt, dass diese – trotz Versicherung des Anbieters – nicht den Mindestanforderungen entsprechen. Eine ganze Reiher solcher „schwarzen Schafe“ hat die Behörde erst vor kurzem auf ihren Internetseiten unte www.regtp.de öffentlich gemacht.
Zum finanziellen Aufwand der Registrierungen, bzw. deren nachträglichem Entzug konnte Boll auf Anfrage nichts sagen. „Dazu gibt es keine Erhebungen“, erklärte er. Wie mehrfach berichtet wird derzeit darüber diskutiert, die Registrierung von Anwählprogrammen künftig kostenpflichtig zu machen, um damit den finanziellen und personellen Aufwand zu decken. Dies geschieht bislang noch durch Steuergelder.