Verbraucherzentrale: Rufnummernsperren müssen kostenlos sein
Rufnummernsperren sind eine Möglichkeit, sich vor unerwünschten Dialern und Mehrwertdiensten wie 0190 und 0900 zu schützen. Das Problem: Viele deutsche Netzbetreiber verlangen für eine solche Sperre Geld. Das dürfte eigentlich nicht sein, sagt jetzt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie verweist auf eine EU-Richtlinie, nach der diese Sperren schon seit Juli 2003 kostenlos sein müssten. Verbraucher könnten deshalb ihre bezahlten Gebühren für die Sperrung zurückverlangen.
Die schwäbischen Verbraucherschützer berufen sich in ihrer Einschätzung auf die „Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten“. Darin ist unter anderem festgehalten, dass in allen EU-Staaten kostenlose Rufnummernsperren möglich sein müssen. Eigentlich, auch das ist ausdrücklich festgehalten, hätte die Bundesrepublik diese Richtlinie bis zum 25. Juli 2003 in die Praxis umsetzen müssen. Das allerdings ist bis heute nicht geschehen – zum Schaden vieler Bundesbürger, die sich vor unerwünschten teuren Einwahlen schützen wollen. Sie müssen bei den meisten Telefongesellschaften für eine solche gezielte Sperre kräftig in die Tasche greifen. Die Deutsche Telekom etwa will für die Einrichtung 9,90 Euro haben.
Verbraucher, die nach dem 25. Juli 2003 Geld für die Sperrung bezahlen mussten, sollten deshalb nach Ansicht der Verbraucherzentrale von ihrer Telefongesellschaft die Rückerstattung verlangen und sich dabei auf die Richtlinie berufen. Im Zweifelsfall könnten Betroffene sogar noch einen Schritt weiter gehen, so die Zentrale: Wenn die Telefongesellschaft nicht bezahlen will, sollten sie sich direkt an das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin wenden und dort Schadensersatz verlangen. Entsprechende Musterschreiben hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihren Internetseiten bereit.
Die Chancen auf Rückerstattung der Gebühren oder Schadensersatz stehen nach Ansicht von Juristen sogar nicht einmal schlecht. Bürger können sich nämlich tatsächlich direkt auf eine EU-Richtlinie berufen, wenn ein Mitgliedstaat diese nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hat. Entsteht ihm durch die Verzögerung ein Schaden, kann er vom Staat auch Schadensersatz verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof bereits 1991 ausdrücklich entschieden.