Einstweilige Verfügung: Dialerschutz.de geht gegen Trittbrettfahrer vor (Update)

Dialerschutz.de hat vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen das Münchner Unternehmen Universal Boards GmbH & Co KG und dessen Geschäftsführer erwirkt. Damit geht Dialerschutz.de gegen den Versuch eines Trittbrettfahrers vor, mit dem guten Ruf von Dialerschutz.de Geld zu verdienen und Verbraucher in die Irre zu führen.

Der Universal Boards wurde durch das Gericht unter anderem verboten, unter der Domain „dialer-schutz.org“ gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem wurde der GmbH untersagt, für den Zugang zu Informationen zu werben, die es auf dialer-schutz.org in Wirklichkeit gar nicht gibt. Das Unternehmen hat die einstweilige Verfügung akzeptiert und verzichtet auf Rechtsmittel.

Das Internetportal Dialerschutz.de ist seit drei Jahren online, informiert umfassend und in aktuellen Nachrichten über die Themen Dialer, Mehrwertdienste, und den Schutz vor Missbrauch solcher Dienste. Verbraucher bekommen diese Informationen kostenlos, da Dialerschutz.de sich durch Werbung finanziert. Doch der gute Ruf und die Bekanntheit unserer Seite, die unter anderem von der Bundesregierung, Behörden, Polizeidienststellen und Verbraucherschutzorganisationen empfohlen wird, rief einen Trittbrettfahrer auf den Plan. Die Universal Boards GmbH & Co KG, bisher vor allem für Dialer-Angebote bekannt, startete im Dezember unter der Domain „dialer-schutz.org“ eine Seite, auf der Besuchern versprochen wurde, sie könnten gegen Bezahlung Informationen zu Dialern und Missbrauch von Mehrwertdiensten erhalten. Dabei wurde bei den Besuchern durch entsprechende Formulierungen der Eindruck erweckt, sie seien auf der „echten“ Seite Dialerschutz.de gelandet. In wechselnden Layouts wurde ihnen unter anderem versprochen, sie erhielten nach der Bezahlung „weitere Links zu Dialerschutz-Foren und Verbraucherschutz-Organisationen“, „wichtige Hinweise zum Kleingedruckten (Dialer-AGB’s etc.)“, „Anleitungen zum Finden und Löschen von illegalen Dialern, Tricks zum Auffinden versteckter illegaler Dialer etc.“ – also Informationen, die es bei Dialerschutz.de tatsächlich gibt. Ein Test ergab allerdings, dass die versprochenen Informationen nach der Einwilligung zum Lastschriftverfahren auf dialer-schutz.org gar nicht zu finden waren. Es wurde also der Zugang zu nicht vorhandenen Informationen beworben und verkauft.

Nachdem die Universal Boards GmbH ihre Seite auch in Form eines Partnerprogramms vertrieb, also Webmaster das Angebot auf ihren jeweiligen Seiten bewerben sollten, sah sich Dialerschutz.de zu rechtlichen Schritten gezwungen – zum ersten Mal in seiner dreijährigen Geschichte. Denn es ging nicht nur um den guten Ruf von Dialerschutz.de, der angesichts der Verwechslungsgefahr akut gefährdet war; es ging vor allem darum, Hilfe suchende Verbraucher und Dialer-Opfer vor einem irreführenden Angebot zu schützen.

Weil eine Abmahnung erfolglos blieb, erwirkte Dialerschutz.de, vertreten von Rechtsanwalt Hagen Hild (Augsburg), jetzt vor dem Landgericht München I eine entsprechende einstweilige Verfügung. Damit wurde der Universal Boards die Verwendung der Domain dialer-schutz.org untersagt. Ebenfalls wurde dem Unternehmen verboten, „im geschäftlichen Verkehr im Bereich Informationen über Einwählprogramme ins Internet, Mehrwertdienste, Servicenummern und/oder über den Missbrauch von diesen die Zeichen Dialerschutz und/oder Dialer-Schutz zu benutzen oder damit zu werben.“ Das Gericht kam zur Auffassung, dass hierbei eine Verwechslungsgefahr mit dem Werktitel Dialerschutz.de bestehe. „Die glaubhaft gemachte hohe Bekanntheit der unter der Bezeichnung „dialerschutz“ betriebenen Webseiten des Antragstellers begründet vorliegend für dieses Zeichen Werktitelschutz und hinreichende Kennzeichnungskraft“, heißt es in der Begründung des Gerichts. „Im übrigen stünden im konkret zu beurteilenden Fall auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche zur Verfügung.“ Außerdem wurde dem Unternehmen verboten, für den Zugang zu Informationen zu werben, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt: „Die von den Antragsgegnern beworbenen Themen werden im kostenpflichtigen Informationsportal nicht konkret zur Verfügung gestellt“, stellten die Richter fest (LG München I, Az 33 O 24216/04).

„Das bedeutet nicht nur, dass die Universal Boards GmbH & Co KG die Domain dialer-schutz.org nicht mehr nutzen darf, sondern auch, dass diese allgemein, etwa auf Webseiten oder in Meta-Tags, die Bezeichnung Dialerschutz nicht mehr verwenden darf. Damit ist Dialerschutz bestmöglich vor Nachahmern geschützt“, erklärte Rechtsanwalt Hild, juristischer Berater von Dialerschutz.de. „Gleichzeitig ist die Entscheidung auch ein Sieg für die Verbraucher, denn die Firma Universal Boards darf zukünftig nicht mehr mit Informationen werben, die es tatsächlich im kostenpflichtigen Bereich nicht gibt.“ Außerdem müssten Verbraucher zukünftig darauf hingewiesen werden, dass ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. „Da die einstweilige Verfügung auch gegen den Geschäftsführer erlassen wurde, sind nicht nur die Webseiten der Firma Universal Boards GmbH & Co KG betroffen, sondern eventuell weitere Webseiten, für die dieser verantwortlich ist“, so Hild weiter.

Die einstweilige Verfügung wurde am Montag dem Gerichtsvollzieher übermittelt und sollte damit am heutigen Dienstag, spätestens Mittwoch rechtskräftig zugestellt werden. Dialerschutz.de bedauert ausdrücklich, dass eine außergerichtliche Einigung in diesem Fall nicht möglich war. „Wir unterstützen jeden gerne, der Menschen für die Dialer-Problematik sensibilisieren will“, so Sascha Borowski, Betreiber von Dialerschutz.de. „Schließlich ist es auch uns ein Anliegen, dass ein Wachstumsmarkt wie die telefonischen Mehrwertdienste nicht durch schwarze Schafe der Branche kaputt gemacht wird.“ Andererseits könne es nicht sein, dass Trittbrettfahrer den guten Ruf von Dialerschutz.de ausnutzen, um auf Kosten hilfesuchender User mit Tricks Geld zu verdienen. „Deshalb mussten wir in diesem Fall zu rechtlichen Mitteln greifen, um uns und vor allem die Verbraucher zu schützen.“

 

Update 18. Januar 2005: Universal Boards akzeptiert einstweilige Verfügung

Mit Schreiben vom 18. Januar 2005 hat der Rechtsanwalt der Universal Boards GmbH & Co KG mitgeteilt, dass die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I „als endgültige und zwischen den Parteien materiell-rechtlich verbindliche Regelung“ anerkannt werde. Insbesondere werde „auf das Rechtsmittel des Widerspruchs“ verzichtet, heißt es in dem uns vorliegenden Schreiben aus München. Somit wird es nicht mehr zu einer Gerichtsverhandlung in der Hauptsache kommen. Der Fall ist abgeschlossen – sofern sich das Unternehmen und sein Geschäftsführer an die Auflagen des Landgerichts halten. Anderenfalls droht ihnen die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro.