Dialer: Der 17. Juni wird zur Nagelprobe
Vom 17. Juni an soll der Missbrauch von teuren Dialern in Deutschland noch einmal spürbar eingedämmt werden. An diesem Tag werden die neuen Vorgaben, die im Frühjahr 2005 für Dialer eingeführt wurden, endgültig für alle Einwählprogramme verbindlich. Verbraucher sehen die Neuregelung vor allem an einem Detail: Sie müssen nun in einem einheitlich vorgegebenen Informationsfenster über die entstehenden Einwahl-Kosten aufgeklärt werden.
Mit den neuen Vorgaben zog die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) die Konsequenzen daraus, dass viele Anbieter die Vorschriften für Dialer in ihrem Sinne – und damit oft auf Kosten des Verbraucherschutzes – ausgelegt hatten. Vor allem die Praxis, die Einwahlkosten von bis zu 30 Euro nur klein und versteckt anzuzeigen, sorgte bei Regulierungsbehörde und Verbraucherschützern gleichermaßen für Arbeit: Internetsurfer fühlten sich getäuscht oder betrogen, weil sie sich eingewählt hatten, ohne die Kostenhinweise wirklich wahrzunehmen. Verschärft wurde die Situation dadurch, dass viele Dialer-Anbieter dabei ganz bewusst auf den so genannten Tunneleffekt setzten. Zwar ist schon seit dem Jahr 2003 vorgeschrieben, dass die Dialer-Einwahl erst nach dreimaliger, ausdrücklicher Bestätigung des Nutzers erfolgen darf. Doch in der Praxis wurden die entsprechenden Zustimmungsfenster von den Anbietern so gestaltet, dass sich die Nutzer möglichst schnell „durchklickten“ – ohne die kleinen Kostenhinweise neben oder am Rande dieser Fenster wirklich zu lesen.
Genau dieser Tunneleffekt soll mit den neuen Regeln unterbrochen werden. Ab 17. Juni müssen Nutzer nämlich Download und Installation/Aktivierung des Dialers jeweils mit Eingabe der beiden Buchstaben „OK“ bestätigen, die Einwahl am Schluss dagegen mit der Buchstabenkombination „JA“. Zu den neuen Vorgaben gehört auch, dass Formulierungen wie „kostenloses Zugangstool“ oder „mit der Aktivierung entstehen Ihnen keine Kosten“, die eine Kostenfreiheit des Angebots suggerieren könnten, nicht mehr in den Zustimmungsfenstern verwendet werden dürfen. Nicht zuletzt dürfen sich Dialer künftig auch nicht mehr ohne Zustimmung des Nutzers von dessen Rechner löschen. Damit soll verhindert werden, dass Nutzer Probleme bekommen, eine illegale Dialer-Einwahl zu beweisen.
Grundlage der neuen Vorgaben sind die so genannte Amtsblattverfügungen 54/2003 und 4/2005 der Regulierungsbehörde. In diesen ist detailliert aufgeführt, wie Dialer in Deutschland gestaltet sein müssen. Einwählprogramme, die nicht den neuen Regeln entsprechen, dürfen nicht bei der Regulierungsbehörde registriert werden. Und der Einsatz nicht registrierter Dialer ist in Deutschland verboten. In Kraft traten die Neuregelungen zwar schon Mitte März 2005; sie galten zunächst aber nur für Einwählprogramme, die nach diesem Datum neu registriert wurden. Allen übrigen – und damit den meisten – 09009-Dialern räumte die Regulierungsbehörde eine dreimonatige Übergangsfrist ein – die eben am 16. Juni abläuft.
Das Datum könnte damit auch zur Nagelprobe für die Branche an sich werden. Dialer-Anbieter, die ihr Geld bisher vor allem mit unvorsichtigen, unbedarften Usern machten, dürften es in Zukunft schwerer haben – ein Umstand, der nicht nur Verbraucherschützer, sondern auch die seriösen Vertreter der Branche freuen wird. Denn Gewinner werden diejenigen sein, die mit 09009-Dialern tatsächlich hochwertige Inhalte abrechnen. Anzeichen dafür, dass mit den neuen Regeln auch eine gewisse Marktbereinigung einhergeht, waren schon in den vergangenen Wochen zu sehen. So verabschiedete sich gleich eine ganze Reihe von Webmastern und Dialer-Anbietern plötzlich aus dem Geschäft, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen.
Ob die neuen Regeln Missbrauch und Irreführung bei Dialer-Angeboten tatsächlich entscheidend einschränken können, muss freilich abgewartet werden. Denn ähnliche Bemühungen der Regulierungsbehörde hatte es in den vergangenen Jahren schon mehrfach gegeben. Dennoch versuchten einzelne Anbietern immer wieder, die Vorgaben zu umgehen oder zu unterlaufen. Das zeigte sich nicht nur daran, dass die Behörde immer wieder Tausenden von Dialern nachträglich die Registrierung entziehen musste. Vor allem der Einsatz von so genannten Alibi-Dialern wurde für Verbraucher in den letzten Monaten mehrfach zur teuren Falle. Bei dieser Masche setzten unseriöse Anbieter unter ein und derselben 09009-Nummer einen gesetzeskonformen und zugleich einen zweiten, illegalen Auto-Dialer ein (wir berichteten). Dass solche und ähnliche Tricks mit dem 17. Juni wirklich ein Ende haben, glauben allerdings nur echte Optimisten.
Dieses Zustimmungsfenster ist ab 17. Juni Pflicht für alle Dialer in Deutschland: