Unternehmen mahnt Anbieter von Handy-Payment ab
Das Abrechnungssystem Handy-Payment, das vor zwei Wochen auf vielen Internetseiten die Dialer ablöste, kommt nicht aus den Schlagzeilen. Jetzt hat die Andawari GmbH aus Braunfels Abmahnungen gegen die Firma Midray als Anbieter des Abrechnungssystems und exemplarisch gegen die Schmidtlein GbR als Inhalteanbieter verschickt.
Seit gut einem Jahr Zeit bietet die Firma Midray unter dem Namen Payray eine Möglichkeit an, Online-Inhalte über die Handyrechnung abzurechnen. Für Wirbel sorgt das System allerdings erst seit kurzem. Genauer: Seit zwei Wochen. Als am 17. Juni strengere Regeln für alle Dialer in Kraft traten, wechselten viele Webmaster vom Dialer auf das Handypayment von Midray, um ihre (teilweise zweifelhaften) Inhalte abzurechnen. Im Einsatz kamen – und kommen – dabei vor allem Abonnementsysteme: Wer einmal den Zugang zu einer Seite bucht, vereinbart automatisch die weitere Abbuchung von Geld in regelmäßigen, meist sehr kurzen Intervallen. Offensichtlich versprachen sich die Seitenbetreiber mit diesem System höhere Einnahmen als über 09009-Dialer, die Verbraucher mittlerweile klar und deutlich die entstehenden Kosten aufklären müssen.
Nun könnte diese neue Einnahmequelle für die Webmaster möglicherweise bald wieder der Vergangenheit angehören. Wie heute bekannt wurde, hat die Andawari GmbH aus Braunfels nämlich Abmahnungen gegen Midray als Anbieter des Abrechnungssystems und exemplarisch gegen die Schmidtlein GbR als Inhalteanbieter verschickt. Hintergrund ist das Patent mit der Nummer 10218729, das am 26 April 2002 angemeldet und am 27. Mai 2004 wirksam wurde. Bei dem Patent – dessen Patentschrift unseren Kollegen von Computerbetrug.de vorliegt – geht es darum, ein „Verfahren zum Authentifizieren und/oder Autorisieren von Personen“ zu schützen, dessen Beschreibung dem aktuell verwendeten Handypay sehr nahe kommt.
Die Abmahnungen beziehen sich im Falle der Schmidtlein GbR auf die Domains vornamen.de und landkarte.de, bei denen die Inhalte per Handypayment abgerechnet werden. Wie den Worten von Alex Leporda, Erfinder des Verfahrens und Firmenchef, zu entnehmen war, störte er sich vor allem über die teilweise sehr zweifelhaften Inhalte, die unter unrechtmässiger Nutzung seines Patents abgerechnet würden. Andawari fordert, dass die entsprechenden Angebote eingestellt werden und fordert die Anbieter zugleich auf, sämtliche Einnahmen aus diesen Patentverletzungen rückwirkend offen zu legen und den bislang entstandenen Schaden zu erstatten. Das Geld solle dann dem Interessenverband Deutsches Internet e.V. (IDI) gespendet werden.
Gegenüber dem Onlinemagazin golem.de reagierte Midray am Donnerstag selbstbewusst auf die Vorwürfe. Das Unternehmen verwies einem Bericht zufolge darauf, dass auch andere Systeme auf dem Markt seien, die in Bezug auf das Patent sehr ähnlich funktionieren und offenbar bislang nicht abgemahnt wurden. Zudem bemühe man sich um Abgrenzung von anderen Anbietern, denn bei den über Payray abgerechneten Abonnements würden Kunden im Intervall der Abrechnung, z.B. alle drei Tage, über die Abbuchung informiert. Von der Schmidtlein GbR lag zunächst keine Stellungnahme vor. Ob die Abmahnungen Bestand haben, wird sich erst in der Zukunft zeigen.