0137-Lockanrufe: Drahtzieher geht vor Gericht straffrei aus
Verbraucherschützer warnen seit Jahren. Die Bundesnetzagentur investiert Personal und Geld, um der Abzocke Herr zu werden. Staatsanwaltschaften ermitteln, Opfer werden aktiv. Offenbar alles umsonst. Wer mit 0137-Nummern abzockt und das Glück hat, in Kassel vor Gericht zu landen, kann sich ins Fäustchen lachen. Das dortige Schöffengericht hat jetzt das Betrugsverfahren gegen einen Mann eingestellt – obwohl der mit 0137-Lockanrufen 140.000 Menschen um rund 110.000 Euro gebracht hatte. Seine Beute darf der „Geschäftsmann“ behalten.
Der 55-Jährige hatte im April und Mai 2003 computergesteuert mehrere hunderttausend Telefonnummern in ganz Deutschland angeklingelt, berichtet heute der Berliner Tagesspiegel. Die Masche lief wie bei Lockanrufen üblich: Nach kurzem Klingeln unterbrach der Mann die Verbindungen zu den Mobil- und Festnetzanschlüssen. Im Telefondisplay der Angerufenen verblieb dabei die 0137-Nummer, die der Mann aus Fuldabrück bei Kassel zuvor angemietet hatte. Knapp 140.000 Opfer fielen auf den Trick herein, riefen die angezeigte Nummer in Glauben an einen tatsächlich verpassten Anruf zurück – und waren jeweils mindestens 84 Cent los. Für nichts.
Bei dem 55-Jährigen klingelte nicht das Telefon, sondern die Kasse. Die allerdings umso lauter. Dem Tagesspiegel zufolge kassierte der dubiose Geschäftsmann durch die Anrufe über 80.000 Euro. Weitere 30.000 Euro verblieben bei dem Netzbetreiber, bei dem er die 0137-Nummer angemietet hatte. Aber, immerhin das positiv: Im Gegensatz zu vielen vergleichbaren Fällen der letzten Jahre nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf und klagte den Mann schließlich auch wegen Betruges an. Damit landete der Fall vor einem Kasseler Schöffengericht.
„Noch nicht unbedingt Betrug“
Im Prozess jetzt allerdings die böse Überraschung: Das Gericht stellte das Verfahren gegen den 55-Jährigen ein. Ohne Auflagen. Die Kosten des Verfahrens übernahm die Staatskasse. Die Richter kamen nämlich zum Schluss, dass die Lockanruf-Masche „noch nicht unbedingt Betrug“ gewesen sei. Schließlich seien die Anrufer nicht getäuscht worden; sie hätten sehen können, dass sie eine teure 0137er-Nummer wählen. Auch das Fehlen eines „Kommunikationswillens“ seitens des Angeklagten wollte das Gericht nicht ohne weiteres annehmen. Den Anrufern sei schließlich eine Bandansage vorgespielt worden, die sie zur Teilnahme an einem Gewinnspiel aufgefordert habe, berichtet der Tagesspiegel. Zwar hätte der Angeklagte betrügerisch gehandelt, wenn es die beworbene Lotterie gar nicht gegeben haben sollte, meinte das Gericht. Das aber sei heute nicht mehr nachzuweisen. Seine Beute von satten 80.000 Euro durfte der 55-Jährige damit behalten – auf Kosten seiner 140.000 Opfer.
Lockanrufe mit 0137-Nummern sind seit gut vier Jahren ein teures Ärgernis vor Telefon- und Handybesitzer. Der Kasseler Beschluss, so skandalös er erscheint, ist dennoch kein Freibrief für andere Abzocker. Zum einen wird den Opfern in den gängigen Fällen keine Bandansage mit einem Gewinnspiel vorgespielt – sie landen in der Regel einfach nur bei Zählcomputern. Und zum anderen ist die Entscheidung eines einzelnen Amtsgerichts für andere Gerichte oder Ermittlungsbehörden in keinster Weise bindend. So entschied zum Beispiel das Landgericht Hildesheim im Februar 2004, dass Lockanrufe mit 0190-Nummern eben doch gewerbsmäßigen Betrug darstellen (Urteil vom 15. Februar 2004, 26 KLs 16 Js 26785/02).
Bundesnetzagentur ordnete weitere Inkassoverbote an
Verbraucher tun also weiter gut daran, sich gegen die Abzocke mit 0137-Nummern zur Wehr zu setzen. Zumal auch die Bundesnetzagentur ihre verschärfte Linie ganz offensichtlich beibehält. Sie sperrt die missbrauchten Nummern nicht mehr nur, sie ordnet – wie berichtet – neuerdings auch so oft wie möglich ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot an. So auch jetzt wieder. Da verbot die Bundesnetzagentur der Firma dtms in Mainz, ab 29. Juli für den Rufnummernblock 0137 737 99 „eine Rechnungslegung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen sowie diesbezügliche Gelder zu inkassieren“. Die Nummern, darunter etwa 01377379940, 01377379942, 01377379944, oder 01377379946 waren damals für Lockanrufe missbraucht worden, angeblich von einem Kunden der dtms im italienischen Salerno. Für den oder die Täter sollte sich die Abzocke also nicht gelohnt haben.