Neues Telekommunikationsgesetz: Mehr Verbraucherschutz, höhere 0900-Kosten
Am 24. Februar tritt das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Das Gesetz beinhaltet mehrere Regelungen, um Verbraucher in Zukunft besser vor teuren Tricks mit Mehrwertdiensten, R-Gesprächen und SMS-Abonnements zu schützen. Allerdings wird nicht alles besser. Die Politik ist, wie befürchtet, vor der Mehrwertdienste-Lobby eingeknickt und hat die Tarifobergrenzen bei 0900-Nummern angehoben. Damit können Anrufe zu diesen Nummern ab jetzt bis zu drei Euro pro Minute kosten.
Über das Regelwerk, das ganz korrekt „Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften“ heißt, war in den vergangenen Monaten heftig gestritten worden. Verbraucherschützern gingen die Schutzvorkehrungen gegen Abzocke im Internet und am Telefon nicht weit genug, die Branche wiederum beklagte, dass die Eingriffe sogar zu weit gingen.
Umkämpft war unter anderem die Frage, ob die Tarifobergrenzen für 0900-Nummern angehoben oder eher gesenkt werden sollten. Der Gesetzgeber entschied sich – gegen den Wunsch der Verbraucherschützer – für eine Anhebung. Verbindungen zu 0900-Nummern können damit ab sofort drei Euro pro Minute oder umgerechnet bis zu 180 Euro in der Stunde kosten. Spätestens dann muss die Verbindung anbieterseitig gekappt werden. Bei Pauschalabrechnung darf eine 0900-Verbindung maximal 30 Euro kosten. Die anfallenden Gebühren müssen auf jeden Fall zu Beginn der Verbindung kostenfrei angesagt werden.
Lockanrufe mit 0137-Nummern werden verboten
Verbraucherfreundlicher sind dagegen einige andere Regeln. So ist es Diensteanbietern jetzt nach § 66j TKG verboten, Angerufenen eine 0137 oder 0900-Nummer als eigene Rufnummer ins Display übermitteln. Genau diese Masche wurde bisher regelmäßig bei so genannten Lockanrufen eingesetzt. Die Täter rufen dabei wahllos Anschlussinhaber an und übertragen eine 0137-Nummer, die dann als „Anruf in Abwesenheit“ erscheint. Ob sich Abzocker von dem Verbot abschrecken lassen, bleibt freilich abzuwarten.
Mehr Schutz verspricht das neue Gesetz für die Nutzer von SMS-Abodiensten. Bei diesen Diensten müssen die Anbieter künftig eine Warn-SMS versenden, wenn die Monatskosten 20 Euro überschreiten. Betroffene Kunden, die zum Beispiel Handylogos oder Handyspiele abonniert haben, können damit noch rechtzeitig die Notbremse ziehen und kündigen. Gleichzeitig wird in § 45l festgelegt, dass SMS-Abos schnell gekündigt werden können: Ereignisbasierte Abos können jederzeit und sofort gestoppt werden, alle anderen SMS-Abos mit einer Woche Kündigungsfrist. Der Abrechnungszeitraum darf dabei maximal einen Monat betragen. Zudem wird für SMS-Abos das so genannte Handshake-Verfahren eingeführt. Die Anbieter müssen ihren Kunden also zunächst einmal ausdrücklich über Kosten, Abrechnungszeitraum und Kündigungsmöglichkeiten informieren. Erst wenn der Kunde den Erhalt dieser Informationen bestätigt, ist das Abo abgeschlossen.
R-Gespräche: Verbraucher in der Pflicht
Die Regelungen zu teuren 0900-Dialern bleiben im novellierten TKG beim Alten. Sie haben sich ganz offensichtlich bewährt. Weitaus problematischer erscheint die Regelung im § 66i, mit der Verbraucher eigentlich vor Kostenfallen bei R-Gesprächen geschützt werden sollen. Wie berichtet, wird bei der Bundesnetzagentur demnächst eine Sperrliste eingeführt, in der sich jeder eintragen lassen kann, der keine teuren R-Gespräche annehmen will. Was gut gemeint ist, könnte als Schuss nach hinten losgehen. Denn damit wird es indirekt für jeden zur Pflicht gemacht, sich aktiv vor teuren R-Gesprächen zu schützen. Oder umgekehrt: Wer es versäumt, sich in die Liste eintragen zu lassen, könnte bei unerwünschten Gebührenforderungen für R-Gespräche möglicherweise schlechte Karten haben, wenn der Fall vor Gericht geht.