Netzagentur plant strengere Kontrolle von Auskunftsdiensten
Die Bundesnetzagentur will in Zukunft strenger kontrollieren, ob die Nutzungsbedingungen für Auskunftsnummern auch wirklich eingehalten werden. Das geht aus dem neuen Amtsblatt der Behörde hervor. Unter den Nummern nach dem Schema 118xy müssten eigentlich Auskunftsdienste betrieben werden, so die Agentur. Bei einem erheblichen Teil der Nummern würden Anrufer allerdings nur zu Premium-Diensten weitergeleitet.
„Wähle die 118xy und verlange …“ – nach diesem Motto buhlen in Zeitungen und im Fernsehen vor allem Erotikdienste um Kunden. „Diese Form der Nutzung hat offenbar im Hinblick auf das Auslaufen des 0190-Rufnummernbereichs zum 31.12.2005 erheblich zugenommen“, stellt die Regulierungsbehörde fest. Kein Wunder, haben die 118xy-Nummern neben ihrer werbewirksamen Kürze noch einen weiteren Vorteil für die Anbieter: Bei einem Verbindungspreis von unter zwei Euro pro Minute muss – anders als bei den 0900-Nummern – kein Preis angesagt werden. Die Folge: Die insgesamt 86 in Deutschland zur Verfügung stehenden Nummern dieser Gasse sind „ausverkauft“. Derzeit lägen acht schriftliche Anträge auf Zuteilung einer solchen Nummer vor, frei sei aber keine einzige mehr.
Den Regulierern passt es dabei überhaupt nicht, wie manche der Nummern eingesetzt werden. Eigentlich müsse unter einer 118xy-Nummer ein „qualifizierter Informationsdienst“ in Gestalt eines Auskunftsdienstes betrieben werden. Stattdessen würden die Nummern oft nur dazu verwendet, auf einen Unterhaltungs- oder Erotikdienst weiter zu verweisen. „Anbieter, die die 118xy-Rufnummern für das Angebot von exklusiv ausgewählten Premium-Diensten zweckentfremden, verschaffen sich gegenüber den Anbietern, die dafür ordnungsgemäß 0900-Rufnummern verwenden, (…) einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil (…), stellt die Behörde fest.
Auch Inkassoverbote möglich
Genau gegen diese Zweckentfremdung von 118xy-Nummern will die Bundesnetzagentur jetzt strenger vorgehen. „Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung kommen insbesondere der Entzug und die Abschaltung der Rufnummern sowie die Anordnung nachträglicher Fakturierungs- und Inkassoverbote in Betracht“, heißt es nachdrücklich im neuen Amtsblatt. Sogar eine grundsätzliche Änderung der Nutzungsbedingungen für diese Nummern sei möglich, heißt es weiter. Das sähe dann so aus, dass „unter einer 118xy-Rufnummer auch weitere Premium-Dienste angeboten werden dürfen, sofern es sich bei diesen – ähnlich wie bei einer Telefonauskunft – um besonders qualifizierte Informationsdienste handelt, an denen ein bundesweites besonderes öffentliches Interesse besteht.“ Erotikdienste dürften damit freilich nicht gemeint sein.
Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung in Bonn will die Agentur ihre Vorschläge am 19. Juni diskutieren lassen.