Abzocke im Internet: Verbraucherschutz beklagt Millionenschäden
Abzocker, die mit vermeintlichen Gratisangeboten im Internet auf Opferjagd gehen, richten mittlerweile Millionenschäden an. Das berichten die Verbraucherzentralen. Demnach lässt sich jeder zehnte Empfänger einer dubiosen Rechnung einschüchtern und zahlt. Dabei könnten sich Opfer das Geld problemlos sparen – sie müssten nur richtig reagieren.
Sechs Wochen lang hatten die Verbraucherzentralen dazu aufgerufen, sich an einer Umfrage über Kostenfallen im Internet zu beteiligen. 6.658 Betroffene antworteten. Der Hälfte der Opfer wurde demnach ein Abo mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben, der Rest sollte einmalig für eine „Dienstleistung“ bezahlen. „Bei diesen Dienstleistungen handelt es sich um die scheinbar kostenlose Online-Ermittlung von Stammbäumen, Musikdownloads, um Routen- oder auch Lebenserwartungsberechnung“, so die Verbraucherzentralen. Häufig sei es auch um SMS-Versand oder Quiz-Spiele gegangen. Auch hier waren die Kosteninformationen – wie bei den Neppern üblich – im Kleingedruckten oder außerhalb des sichtbaren Bildschirmbereichs versteckt.
Jedes zehnte Opfer zahlt
Erschreckend sind die finanziellen Folgen der Bauernfängerei. Laut Verbraucherzentralen hat jeder zehnte Befragte bezahlt, wenn er eine Rechnung für den Besuch einer zweifelhaften Seiten bekam. Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch Abzocker verursacht wird, dürfte damit in die mehrstellige Millionenhöhe gehen: „Die Zahl der Befragten stellt nur die Spitze des Eisbergs dar, denn die Anfragen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen haben sich seit 2006 verdoppelt “, erklärt Gabriele Beckers von der Verbraucherzentrale die Schätzung.
Auch die massive Drohkulisse, die von Tätern aufgebaut wird, war Thema der Umfrage. 57 Prozent der Zahlungsunwilligen erhielten demnach Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden. Bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet – die freilich auch nur weiter mahnten und drohten. Lediglich in 1,5 Prozent der Fälle wurde dann wirklich ein Mahnbescheid geschickt, in verschwindenen 0,3 Prozent der Fälle wurde Klage einreicht. Dass die Abzocker auch nur einmal vor Gericht gewonnen hätten, ist allerdings nicht bekannt.
Forderung: Politiker sollen endlich handeln
Angesichts der mit Abzockmethoden verursachten Schäden fordern die Verbraucherzentralen den Gesetzgeber zum Handeln auf. Die zentralen Forderungen:
- Eine Kostenpflicht muss auf Internetseiten deutlich erkennbar sein. Die Preis-Auszeichnung könnte dabei wie die Dialer-Hinweisfenster aussehen, die damals ebenfalls wegen unseriöser Anbieter eingeführt worden war.
- Online geschlossene Verträge dürften nur dann gültig werden, wenn der Kunde sie mit einer separaten Mail bestätigt.
- Verbraucher müssten die Möglichkeit bekommen, Verträge, die auf Wettbewerbsverstößen basieren, unbefristet zu widerrufen und Ersatz für entstandene Schäden zu erhalten.