Avanio-Mitgliedschaften: Verbraucherzentrale zieht vor Gericht
Immer wieder fallen Verbraucher aus allen Wolken, weil sie billig ins Internet wollten – und plötzlich als angebliches Mitglied im „Avanio-Club“ zur Kasse gebeten. Jetzt will die Verbraucherzentrale Berlin gegen die Verantwortlichen der Firma Funsurf24 GmbH durchgreifen. Dazu braucht sie aber die Hilfe der Opfer.
Avanio – und früher auch Callando – sorgen seit gut zwei Jahren für Beschwerden wegen ungewollter, teurer Mitgliedschaften. Das Problem: Internetnutzer, die sich über den Smartsurfer (ein Programm, das den Internetzugang verwaltet und die Verbindung über den jeweils günstigsten Anbieter herstellt) einwählen, können unter Umständen dazu gebracht werden, sich wegen des vermeintlich günstigen Tarifs über Avanio einzuwählen. Wenig später entdecken die Betroffenen dann allerdings auf ihrer Telefonrechnung eine Abrechnung über 4,50 Euro. Dieser Monatsbeitrag sei fällig, weil man durch die Einwahl Mitglied im „Avanio-Club“ geworden sei.
Verantwortlich für diese Masche ist die Firma Funsurf24 GmbH aus Dresden. Nach ihrer Auffassung soll durch die einmalige Anwahl ihrer Internet-by-Call-Nummer ein Vertrag über einen dauerhaften Internetzugang zustande gekommen sein. Der Pauschalbetrag sei unabhängig von der tatsächlichen Nutzung monatlich zu zahlen.
„Das ist Nonsens“
„Diese Argumentation ist Nonsens und rechtlich nicht haltbar. Auf diese Weise kann keine Clubmitgliedschaft zustande kommen und eine monatlichen Zahlungspflicht begründet werden.“, erklärt dagegen Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. Die Betroffenen hätten lediglich einen Vertrag über die einmalige Nutzung des Internetzugangs geschlossen. Somit erfolgte die monatliche Berechnung zu Unrecht. „Wir haben die Funsurf24 GmbH daher abgemahnt und werden, da sich die Verantwortlichen uneinsichtig zeigen, nun auch Klage erheben.“, kündigt Jahn an.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Funsurf24 wegen ihrer Geschäftsgebahren vor Gericht landen wird. So hat das Amtsgericht Dresden die Firma erst unlängst zur Rückzahlung aller Monatsgebühren an eine Berlinerin verurteilt, berichten test.de und Juracity. Das Unternehmen wolle aber Berufung einlegen, hieß es. In zwei weiteren Fällen unterlagen Verbraucher vor Gericht. Auch strafrechtlich steht die Firma im Visier. Laut Stiftung Warentest will die Staatsanwaltschaft Dresdnen Anklage wegen Betrugs gegen die Verantwortlichen erheben. Dort sollen mehrere hundert Strafanzeigen gegen die Firma vorliegen.
Verbraucherschutz bittet um Rechnungskopien
Wer auf seiner Telefonrechnung ebenfalls den Posten „Avanio Internetzugang“ wiederfindet, ohne einen entsprechenden Vertrag geschlossen zu haben, sollte der Forderung gegenüber der Telekom dringend widersprechen und nur den unstrittigen Rechnungsbetrag überweisen, raten die Verbraucherschützer. Im Übrigen bittet die Verbraucherzentrale um Übersendung der Rechnungskopien.