Teure R-Gespräche: 130.000 Anschlüsse bereits gesperrt
Gut zwei Monate nach dem offiziellen Start der Sperrliste für teure R-Gespräche haben sich bereits 130.000 Verbraucher darin eintragen lassen. Das berichtete die Bundesnetzagentur gegenüber unserer Seite.
Bei R-Gesprächen zahlt nicht der Anrufer das Telefongespräch, sondern der Angerufene. Das kann in bestimmten Situationen praktisch sein – es kann aber auch zur Kostenfalle werden. Vor allem Kinder fielen in den vergangenen Jahren reihenweise auf das System herein – und bürdeten den von ihnen Angerufenen oder deren Eltern ungewollt hohe Kosten auf. Denn R-Gespräche sind in der Regel weitaus teurer als normale Verbindungen ins Festnetz.
Seit 1. September Pflicht zur Überprüfung
Schließlich zog die Politik Konsequenzen. Seit 2 Juli 2007 führt die Bundesnetzagentur eine zentrale Sperrliste für Verbraucher, die nicht per R-Gespräch angerufen werden wollen. Das Prinzip: Anschlussinhaber melden sich bei ihnen Telefonanbietern und bitten sie um Sperrung ihrer Nummer(n). Die Provider übermitteln diesen Wunsch dann an die Bundesnetzagentur, wo die Nummern auf die Sperrliste gesetzt werden. Seit dem 1. September 2007 müssen die Anbieter von R-Gesprächen diese Liste zwingend berücksichtigen – und dürfen teure Anrufe gegebenenfalls nicht durchstellen. Zur Zeit sind 33 Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen und R-Gesprächeanbieter in der Datenbank registriert.
Resonanz hält sich noch in Grenzen
Zwei Monater nach dem offiziellen Start hält sich die Resonanz allerdings noch in Grenzen. „Über 130.000 Rufnummern sind aktuell in der Sperrliste eingetragen“, berichtete Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur, gegenüber Computerbetrug.de und Dialerschutz.de. Zum Vergleich: Ende 2006 gab es in Deutschland laut dem Branchenverband VATM 38,5 Millionen Festnetzanschlüsse.
Die Sperrung ist eigentlich für jeden Verbraucher und Geschäftsmann sinnvoll, der seinen Anschluss nicht immer genau kontrollieren kann. Dazu gehören sicher Eltern von Kindern und Jugendlichen. Aber auch für Hotels, Schulen und in Firmen kann sich die Eintragung in der Sperrliste im Ernstfall lohnen. Schuld daran ist – auch – ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem März 2006. Der BGH stellte damals fest, dass Anschlussinhaber die Kosten für R-Gespräche nicht bezahlen müssen, wenn ihre Kinder diese ohne Erlaubnis verursacht haben. Die Entscheidung fiel deshalb so aus, weil es zum Zeitpunkt des entschiedenen Falls 2003 keine richtig wirksame Sperrmöglichkeit für R-Gespräche gab. „Allerdings mag sich die Sach- und Rechtslage ändern, wenn das (…) Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (…) in Kraft tritt“, erklärten die Richter wörtlich. Und spielten eben auf jene Sperrliste für R-Gespräche an, die jetzt da ist.
Oder anders ausgedrückt: Wer sich nicht durch einen aktiven Eintrag in die Sperrliste schützt, könnte im Streitfall um R-Gesprächskosten der Dumme sein.