my-adventskalender.de: Verbraucherschutz mahnt Firma ab

Kleines Weihnachtsgeschenk für die Betreiberin der Seite my-adventskalender.de: Weil sie für die angebliche Chance auf 2664 Gewinne 59 Euro kassieren wollten, die Kostenpflicht aber im Kleingedruckten versteckten, wurde die Firma „Online Service Ltd.“ vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgemahnt.

Die Betreiberin der Seite, die Online Service Ltd., wurde heute vom Landgericht Hanau wegen insgesamt vier ähnlich gestalteter Angebote zur Unterlassung verurteilt. Das  Verfahren hatte der vzbv bereits im April 2007 wegen intransparenter Preiswerbung eingeleitet. Es betrifft die Seiten lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de. Für alle diese „Dienste“ können sich Verbraucher auf der jeweiligen Seite durch Eintragen der persönlichen Daten in eine Maske anmelden. Ein Hinweis auf die Kostenpflicht findet sich allerdings immer erst gut versteckt am unteren Ende der Anmeldeseite innerhalb eines Fließtextes sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Viele Teilnehmer erfahren von der Kostenpflichtigkeit des Angebots erst, wenn ihnen eine Rechnung ins Haus flattert. Die angegriffene Gestaltung der Webseiten wurde heute vom Landgericht Hanau per Urteil untersagt, so die Verbraucherschützer in einer Mitteilung.

Die neueste Masche der Online Sevice Ltd. findet sich nun seit einigen Wochen unter der Adresse my-adventskalender.de. Hier versucht die Firma, die Verbraucher mit der täglichen Chance auf Gewinne in die Falle zu locken. Auch in Mails wird – wie von uns schon berichtet – für die Seite geworben. Dass die Teilnahme 59 Euro kosten soll, ergibt sich wieder nur aus dem Kleingedruckten. Der vzbv hat die Betreiberin zur Unterlassung aufgefordert und sieht sich in seinem Vorgehen durch das heutige Urteil bestätigt.

Verbraucher sollen Kostenfallen melden

Damit die erhoffte Bescherung nicht zur bösen Überraschung wird, warnen die Verbraucherzentralen ausdrücklich vor übereilten Anmeldungen auf solchen Seiten. „Um Abzocke im Internet wirksam verfolgen zu können, sind wir auf die Wachsamkeit der Verbraucher angewiesen“, rief der Verband die Verbraucher außerdem auf, durch Hinweise an die Verbraucherzentralen aktiv zur Verfolgung beizutragen.

Urteil des Landgerichts Hanau vom 07.12.2007, Aktenzeichen 9 O 870/07 (nicht rechtskräftig).