Datenschutz: Verbraucherschützer mahnen StudiVZ ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Betreiber von StudiVZ abgemahnt. Der Grund: Das Unternehmen soll den Umgang mit den Daten seiner Millionen Nutzer ändern.
Die Studentencommunity StudiVZ, vor einiger Zeit von der Verlagsgruppe Holtzbrinck gekauft, gilt als eine der erfolgreichsten Communities überhaupt in Europa. Problem dabei: Die neuen Betreiber wollen den Kaufpreis für StudiVZ, geschätze 85 Millionen Euro, natürlich wieder hereinholen – über Werbung. Und um diese gezielt platzieren zu können, will man bei StudiVZ die Nutzerdaten entsprechend auswerten.
Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist diese Datennutzung in ihrer heutigen Form allerdings ein Dorn im Auge. „StudiVZ muss das Koppelungsgebot einhalten“, sagte VZBV-Sprecher Christian Fronczak gegenüber Welt Online. Die Nutzer müssten das Recht haben, erst in die Weitergabe persönlicher Daten einzuwilligen und dann im Netzwerk teilnehmen zu können. Die Verbraucherschützer monieren laut Welt Online außerdem, dass StudiVZ die umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten mit einem einzigen Klick bestätigen lässt. Dabei werde nicht hinreichend deutlich, welche Informationen das Unternehmen erhebt und wie es diese verwendet, sagte VZBV-Juristin Carola Elbrecht gegenüber der Hamburger Seite. Zum Beispiel lasse sich StudiVZ genehmigen, ein Nutzungsprofil zu erstellen und für gezielte Werbung zu nutzen. „Es ist zwingend erforderlich, dass die Verbraucher bei so etwas bewusst zustimmen“, so Elbrecht die forderte, die Zustimmung zu den Klauseln jeweils einzeln abzufragen.
StudiVZ hat dem Bericht zufolge eine Frist von zwei Wochen, um eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sprich: Das Unternehmen soll auf den Umgang mit den Nutzerdaten in seiner jetzigen Form schriftlich verzichten. Eine StudiVZ-Sprecherin bestätigte den Eingang der Abmahnung gegenüber verschiedenen Medien. Die Rechtsabteilung prüfe das Schreiben derzeit, hieß es.