Weg frei für den Bundestrojaner – Online-Durchsuchung kommt
Die Online-Durchsuchung kommt. Nach monatelangem Tauziehen und einem Machtwort des Bundesverfassungsgerichts haben sich die Vertreter der Großen Koalition heute auf Regelungen für das heimliche Ausspionieren privater Computer geeinigt. Die Opposition kritisierte die Pläne.
Ermittler sollen künftig heimlich auf Mails, Dateien und Internetverbindungen von Verdächtigen zugreifen, und deren Computer-Festplatten durchsuchen können. Das haben Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heute beschlossen. Um die Spähprogramme (Trojaner) auf dem Computer zu installieren, dürfen die Ermittler aber nicht die Wohnung betreten, in der der fragliche Rechner steht. Die Installation müsse also „über Kabel“ erfolgen.
Vorausgegangen war der Einigung nicht nur ein monatelanger Streit; auch das Bundesverfassungsgericht musste einmal mehr sein Veto einlegen, um weitreichenden Überwachungsfantasien der deutschen Politik einen Strich durch die Rechnung zu machen. Online-Durchsuchungen mittels eines Bundes-Trojaners seien grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn „überragend wichtige Rechtsgüter“ gefährdet sind, stellten die Richter klar.
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, sagte laut Spiegel Online, man arbeite derzeit „mit Hochdruck“ an einer entsprechenden Software. Viele Kontrollen werde es seiner Schätzung nach nicht geben, er gehe deutschlandweit von etwa zehn Online-Durchsuchungen pro Jahr aus, so Spiegel Online. Ob der Bundes-Trojaner – der Fachbegriff lautet remote forensic software – per Mail auf die fraglichen Computer gespielt wird oder ob bestimmte Sicherheitslücken ausgenutzt werden, ist unklar.
Den Grünen gehen die jetzigen Regelungen, denen der Bundestag noch zustimmen muss, trotzdem zu weit. Vertreter sprachen von einem schwerer Eingriff in die Privatsphäre. „Unser Privates stirbt scheibchenweise“, hieß es.