Nachbarschaftspost ruft Ministerium auf den Plan
Die massenhaften Lockanrufe für die Seite nachbarschaftspost.com haben jetzt auch das das Bundesverbraucherministerium auf den Plan gerufen. Bundesnetzagentur und Verbraucherzentralen seien beauftragt worden zu prüfen, wie man gegen die Drahtzieher vorgehen kann, hieß es.
Seit über einem Monat werden deutsche Verbraucher mit irreführenden Werbeanrufen für die Seite nachbarschaftspost.com bombardiert. Die Masche: Die Täter rufen jeden Tag hunderte oder gar tausende Menschen an und spielen ihnen eine Ansage vor. In dieser heißt es, ein Nachbar habe für den Angerufenen eine Nachricht hinterlegt. Diese Botschaft könne man auf der Seite nachbarschaftspost.com abrufen. Eine glatte Lüge: Wer darauf hereinfällt und sich auf der Seite nachbarschaftspost.com anmeldet, bekommt keine persönliche Nachricht, sondern wenig später eine Rechnung. Angeblich habe man mit der Anmeldung ein Abonnement über eine Gesamtsumme von 216 Euro abgeschlossen.
Wieviele Menschen auf diese Weise schon abgezockt wurden, ist schwer abzuschätzen. Die hohe Zahl der Beschwerden in den Internetforen lässt auf Hunderttausende schließen.
Doch nicht nur im Web machen Opfer von nachbarschaftspost.com ihrem Ärger Luft. „Auch bei uns sind in den vergangenen Wochen unzählige Beschwerden eingegangen“, bestätigte das Bundesverbraucherministerium in Berlin. Dort hat sich das Referat 212 (Verbraucherschutz in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft) des Falles angenommen – und die Bundesnetzagentur eingeschaltet. „Einige Betroffene haben uns Telefonnummern mitgeteilt, über die die Lockanrufe offenbar laufen“, so Jürgen Karmelat vom Ministerium. Nun werde geprüft, ob und welche Konsequenzen dieser Nummernmissbrauch habe. Ebenfalls in engem Kontakt stehe das Ministerium mit Verbraucherschutzzentralen, hieß es weiter. Vor allem der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte in den vergangenen Monaten immer wieder Abmahnungen gegen zweifelhafte Internetdienste ausgesprochen.
Ob auf diese Weise auch gegen die Drahtzieher der Nachbarschafts-Abzocke vorgegangen werden kann, ist fraglich. Die Täter, bei denen es sich höchstwahrscheinlich um deutsche Staatsbürger handelt, verstecken sich hinter einer Postfachadresse auf den British Virgin Islands und einem „Servicecenter“ in der Schweiz. Was für Opfer der Masche allerdings auch sein Gutes hat: Wer die Zahlung der fragwürdigen Forderungen verweigert, wird wohl – von Mahnungen und Drohbriefen abgesehen – keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben. Denn dafür müssten zum einen die Abzocker aus ihrer Deckung kommen. Zum anderen müssten deutsche Gerichte feststellen, dass trotz irreführender Behauptungen und versteckten Kosten auf der Internetseite für die Opfer eine Zahlungspflicht besteht. Und das ist mehr als unwahrscheinlich.