Telefon-Abzocke von Friedrich Müller: Verbot bleibt gültig
Das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen Telefonabzocker, die unter dem Namen Friedrich Müller deutsche Verbraucher belästigten, ist korrekt. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Die Bonner Behörde hatte gegen österreichische Firmen, die unter der Marke „Friedrich Müller“ bundesweit Verbraucher mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigten, harte Maßnahmen verhängt (wir berichteten). Dagegen zogen die Firmen vor Gericht – und fingen sich jetzt eine Klatsche ein.
Das Kölner Gericht erklärte sowohl die im Februar und Mai 2008 angeordneten Abschaltungen von insgesamt 51 Rufnummern als auch das Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für alle entsprechenden Telefonverbindungen für rechtens. Weitere fünf Gerichtsverfahren sind noch anhängig.
Das Gericht betonte seiner Begründung vor allem, dass die vorgelegten angeblichen Einverständniserklärungen zu den Werbemaßnahmen allesamt ungültig sind. Die Unternehmen hatten ihren Kunden im Rahmen von Warenbestellungen und schriftlichen Gewinnspielen stets eine vorformulierte Einverständniserklärung abverlangt. Nach dieser als „Datenschutzerklärung“ bezeichneten umfangreichen Klausel erklärten sich die Kunden u. a. „zum Erhalt von Werbeanrufen bereit“. Zudem sollten damit die Unternehmen ermächtigt werden, die Kundendaten an weitere Unternehmen der Marke „Friedrich Müller®“ weiterzugeben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts stellen diese vorformulierten Einverständniserklärungen keine wirksamen Einwilligungen in Werbeanrufe dar, weil es für den Kunden praktisch unüberschaubar sei, wer sich letztlich auf eine solche Erklärung berufen könne. Daran ändert auch die Möglichkeit zum Widerruf der Erklärung nichts, da somit die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre auf den Verbraucher verlagert würde.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, zeigte sich nach Angaben der Behörde über die Gerichtsentscheidungen erfreut: „Die Bundesnetzagentur ist wieder vollumfänglich in ihrem Vorgehen gegen Rufnummern-Spam bestätigt worden. Die Entscheidung bestärkt uns, auch weiterhin zum Wohle des Verbrauchers gegen diese Art der Gesetzesverstöße tatkräftig vorzugehen.“
Die einzelnen Rufnummern, die mit einer Abschaltungsanordnung und einem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot belegt wurden, finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
Betroffene Verbraucher unerwünschter automatisierter Anrufe können sich telefonisch unter der Rufnummer 0291 9955-206, per E-Mail unter oder über die Post an die Bundesnetzagentur wenden.