Koalition beschließt Online-Durchsuchung und Rasterfahndung
Das Bundeskriminalamt soll in Zukunft heimlich private Computer über das Internet durchsuchen dürfen (Online-Durchsuchung). Das hat die Große Koalition am Mittwochabend beschlossen. Auch heimliches Belauschen und Ausspähen von Bürgern und die Rasterfahndung sollen künftig erlaubt sein.
Man habe sich nach „intensiven Verhandlungen“ auf die neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt, hieß es am Abend aus der SPD.
Demnach werden die Befugnisse des BKA im Rahmen der präventiven Terror- und Kriminalitätsbekämpfung massiv ausgeweitet. „Neben Kompetenzen etwa zur bundesweiten Rasterfahndung, zur „vorsorglichen“ Telekommunikationsüberwachung nebst dem Abhören von Internet-Telefonie direkt vor oder nach einer Verschlüsselung, zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten oder zum Einsatz des großen Lausch- und Spähangriffs mit Mini-Kameras und Mikrofonen enthält das umfangreiche Vorhaben auch die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen“, berichtete der Online-Dienst heise.de.
Bei der Online-Durchsuchung sollen die Ermittler – zum Beispiel mit Spionageprogrammen wie Trojanern – heimlich über das Internet Zugriff auf Computer von Verdächtigen nehmen dürfen. Unbemerkt von den Betroffenen sollen die Polizisten dann die Inhalte der Festplatte ausspähen dürfen – in der Regel nach richterlicher Genehmigung. Zwei Polizisten und der Datenschutzbeauftragte der Fahdungsbehörde sollen anschließend prüfen, ob die Daten verwendet werden dürfen oder so privat sind, dass sie grundgesetzlich geschützt sind. Gibt es Bedenken gegen die Verwendung der privaten Daten, soll der Richter erneut gehört werden.
Bundestrojaner, Rasterfahndung und die Zusammenarbeit von BKA und Bundesländern sollen nach dem jetzigen Kompromiss alle fünf Jahre auf ihre Tauglichkeit hin überprüft werden.
Ob die Ausweitung der BKA-Befugnisse in ihrer jetzt beschlossenen Form Bestand haben werden, ist indes fraglich. Bei Anhörungen in den vergangenen Wochen hatten Juristen und Experten massive verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Bürgerrechtler, Juristen und Datenschützer haben bereits Verfassungsbeschwerden angekündigt.
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die neuen Befugnisse scharf als weitere Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland. Neben der heimlichen Online-Durchsuchung sollen Journalisten künftig auch gezwungen werden dürfen, Recherchematerial herausgeben zu müssen.
Das neue BKA-Gesetz soll voraussichtlich schon am 13. November durchgewunken werden.