opendownload.de: Verbraucherschutz mahnt dreimal ab
Der umstrittenen Seite opendownload.de steht Ärger mit dem Verbraucherschutz ins Haus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzb) erwägt jetzt sogar eine Klage gegen die Betreiber der Seite.
opendownload.de sorgt schon seit Wochen für großen Ärger im Internet. Die Betreiber der Seite kassieren nämlich mit fremden Leistungen ab: Sie werben auf ihrer Seite und bei Suchmaschinen wie Google.de mit den Namen bekannter Freeware-Programme wie Open Office, Adobe Flash Player oder Irfan View. Im Glauben, auf opendownload.de bekämen sie die kostenlosen Programme, melden sich viele Verbraucher mit ihren persönlichen Daten an – und bekommen dafür die Quittung. Wenig später schicken ihnen die Betreiber der Seite eine Rechnung über 96 Euro ins Haus. Begründung: Man habe einen Zwei-Jahres-Vertrag abgeschlossen und zudem bei der Anmeldung auf sein Widerrufsrechtsrecht verzichtet.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist da allerdings ganz anderer Meinung. „Wir haben den Betreibern der Seite insgesamt drei Abmahnungen geschickt“, berichtet Thomas Bradler vom Referat Kollektiver Rechtsschutz des VZBV. Die Verbraucherschützer halten es für rechtswidrig, dass die verantwortliche Content Services Ltd. – hinter diesem Namen verstecken sich die hessischen Betreiber der Seite – keinen Endpreis anzeigen. Auch der angebliche Verzicht aufs Widerrufsrecht bei der Anmeldung verstoße gegen deutsches Recht. Außerdem, und das ist der Grund für die dritte Abmahnung, stören sich die Verbraucherschützer an den Drohgebärden der Firma.
„Die Abgabe einer Unterlassungserklärung wurde jeweils verweigert“, so Bradler gegenüber Computerbetrug.de. Deshalb prüfe der VZBV nun eine Klage gegen das umstrittene Unternehmen mit Sitz in Mannheim.
Verbrauchern, die sich von opendownload.de getäuscht oder betrogen fühlen, riet Bradler, die Rechnungen nicht zu bezahlen. Auch die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und verschiedene Juristen betonten erst kürzlich, man solle sich von Mahnungen und Inkassobriefen – auch von Anwälten – für opendownload.de nicht einschüchtern lassen.