Abofallen: Gericht verbietet Abzocke mit versteckten Kosten
Abofallen im Internet haben vor Gericht keine Chance. Das zeigen jetzt zwei neue Urteile. Darin verbietet das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Firmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd., Verbraucher mit versteckten Kosten abzuzocken. Ihre Beute müssen die Täter beim Staat abliefern.
Auf der Internetseite genealogie.de – Wissenschaftliche Datenbank für Namens- und Ahnenforschung bot die Firma Genealogie Ltd. im Internet die Nutzung einer Datenbank für Namens- und Ahnenforschung an. Die Firma NETContent Ltd. bot zugleich unter grafik downloader freeware windows movie at grafikarchiv.com und gedicht gedichte zum geburtstag send at gedichteserver.com Grafiken zum Download und den Zugang zu Gedichten an.
Dass die Dienstleistungen etwas kosten sollten, erfuhren Verbraucher allerdings erst bei der Anmeldung durch die Eingabe persönlicher Daten. Erst am Ende eines Hinweistextes, der per Sternchenhinweis der Anmeldung zugeordnet war, war nämlich zu lesen, dass das Angebot kostenpflichtig sein sollte.
Gegen dieses Geschäftsmodell ging der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW), ein Schwesterverband der Wettbewerbszentrale, juristisch vor. Mit durchschlagendem Erfolg: Schon im September 2007 verbot das Landgericht Frankfurt den beiden Firmen diese Form der Abzocke mit versteckten Kosten. Und auch in zweiter Instanz gaben die Richter dem DSW Recht. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. wies mit Urteilen vom 4.12.2008 (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07) die Berufung der beiden Webseiten-Betreiber größtenteils zurück und verbot ihnen, Dienstleistungen im Internet unter Angabe von Preisen anzubieten oder zu bewerben, wenn die Preisangabe nicht leicht erkennbar ist.
Die Frankfurter Richter setzen dabei ein zweites wichtiges Signal gegen die Abzocke im Internet. Sie bejahten nämlich einen Gewinnabschöpfungsanspruch des DSW gegen die Betreiber der Webseiten. Das bei der Abzocke erbeutete Geld soll also der Staatskasse zufließen: Genealogie Ltd. und NETContent Ltd. wurden verurteilt, Auskunft über die durch das unrechtmäßige Geschäftsgebaren erzielten Gewinne zu erteilen.
Um wieviel Geld es geht, ließen die Richter zunächst einmal offen. Und das ist auch einer der Wermutstropfen in den Urteilen gegen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd. Denn inzwischen ist die eine Firma zur Online Content Ltd. und die andere zur Ahnenforschung Ltd. mutiert. Die betroffene Webseiten genealogie.de wiederum wird heute von einer Firma namens Go Web Ltd. betrieben, die beiden anderen sind nicht erreichbar.
Ob die erbeuteten Gelder also überhaupt noch gesichert werden können, ist derzeit unklar. Verbraucher sollten sich durch die Urteile trotzdem bestärkt fühlen: Internet-Abzocker haben definitiv keine Chance, wenn ihre Maschen vor Gericht landen.