Forenhaftung: Gericht weist Klage gegen Computerbetrug.de ab

Betreiber umstrittener Internetdienste müssen es hinnehmen, dass im Forum von Computerbetrug.de über ihre „Masche“ diskutiert wird. Das hat das Amtsgericht Köln klargestellt. Die Richterin wies damit eine Klage von Streamarchiv.com gegen die Betreiber von Computerbetrug.de ab.

Über die Seite „streamarchiv.com“ der Net24 Limited und Co KG wird seit vielen Monaten im Internet diskutiert. Viele Verbraucher fühlen sich über die Kostenpflicht des Dienstes falsch oder nicht genügend informiert und fallen aus allen Wolken, wenn sie von der Firma eine Rechnung erhalten. So warnt nicht nur die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihren Internetseiten vor streamarchiv.com.

Auch im Forum von Computerbetrug.de ist die Firma Thema. Unter der Überschrift „Streamarchiv und deren Masche“ startete ein Nutzer im Sommer eine Debatte über die Seite. Ihm schlossen sich viele weitere Betroffene an, die sich über die Firma und ihre Geschäftsmethoden beschwerten.

Der Firma Net24 Limited und Co KG und ihrem Chef war das ein Dorn im Auge. Sie verlangten von uns als Betreiber des Forums die Entfernung der Diskussionsbeiträge. Wir lehnten ab. Darauf schickte uns der Anwalt des Streamarchiv.com-Betreibers eine Abmahnung – die nun unser Rechtsanwalt Elmar Kloss von der Kanzlei Caspers Mock & Partner (Koblenz) zurückwies.

Schließlich reichte die Net24 vor dem Amtsgericht Köln Klage gegen Computerbetrug.de ein. Das Ziel: Uns sollte verboten werden, im Forum unter der Überschrift „Streamarchiv.com und deren Masche“ über Net24 Limited und Streamarchive.com diskutieren zu lassen. Das sei eine „unzulässige Anprangerung“, meinten die Kläger. Bei Verstößen gegen das Verbot sollte uns ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro drohen.

Wir und unser Anwalt Elmar Kloss widersprachen diesem „Maulkorb-Versuch“. Es sei klar ersichtlich, dass es sich hier um eine Diskussion von betroffenen Verbrauchern handle. In diesem Zusammenhang könnten unsere Nutzer auch über eine „Masche“ diskutieren – eine klare Meinungsäußerung in unseren Augen.

Das Kölner Amtsgericht gab uns Recht. Richterin Hella Greiner wies die Klage der Net24 Limited nach mündlicher Verhandlung am 14. Januar ab (AG Köln, Urteil v. 30.01.2009 – Az. 112 C 478/0, nicht rechtskräftig). Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor.

Es war nicht das erste Mal, dass uns ein gerichtlicher Maulkorb verpasst werden sollte – und wir uns dagegen erfolgreich wehrten. 2007 verklagte uns eine umstrittene Internet-Firma, weil sie bei den Google-Suchergebnissen nicht mit Computerbetrug.de in Verbindung gebracht werden wollte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth erklärte den Klägern in mündlicher Verhandlung, dass sie keine Chance hätten. Die zogen daraufhin ihre Klage zurück.