Abofallen im Internet: Kein Strafprozess, aber auch kein Freibrief
Das Landgericht Frankfurt will keinen Betrugsprozess gegen zwei Betreiber von Abofallen im Internet führen. Für tausende Opfer der Online Content Ltd. und NetContent Ltd. scheint das ein Schlag ins Gesicht zu sein. Dabei ist die Entscheidung kein Freibrief für Internet-Abzocker – ganz im Gegenteil. Eine Analyse von Computerbetrug.de.
Die Meldung, veröffentlicht zunächst bei heise.de, klang schier unglaublich. Endlich hatten die Strafanzeigen, die regelmäßig gegen Betreiber dubioser Internetseiten erstattet werden, zu einem Erfolg geführt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erhob Anklage gegen Michael B., den ehemaligen „Director“ der NetContent Ltd., und Katarina D., Chefin der Nachfolgefirma Online Content Ltd.
Und dann das: Die 27. Kammer des Landgerichts lehnte es ab, das Hauptverfahren gegen die beiden Beschuldigten zu eröffnen.
Michael B. und Katharina D. hatten auf berüchtigten Internetseiten wie routenplaner-server.com, gehalts-rechner.de, every-game.com oder vorlagen-archiv.com Betroffene dazu gebracht, ihre persönlichen Daten einzutragen, um bestimmte Dienste nutzen zu können. Dass dies etwas kosten soll, wurde hinter einem Sternchen-Hinweis versteckt: Ganz unten auf den Seiten und nur durch Scrollen erreichbar, wurde über die entstehenden Kosten informiert.
Wenig später bekamen die Opfer dann Rechnungen, weil sie sich angeblich für das Abonnement angemeldet hätten.
Für normale Internetnutzer ist so etwas – klar – Abzocke und Betrug. Auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft sah das so. Sie erhob gegen die beiden Drahtzieher Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Doch die Frankfurter Strafrichter sahen das anders. Sie lehnten es ab, den Prozess zu eröffnen.
„Sozialethisch fragwürdig und zivilrechtlich angreifbar“
„Mag das Verhalten der Angeschuldigten auch sozialethisch fragwürdig, verbraucherfeindlich sowie zivilrechtlich und wettbewerbsrechtlich (…) angreifbar sein, und sich zudem in einer rechtlichen Grauzone bewegen, ein strafrechtlich relevantes Verhalten ist hierin jedoch – jedenfalls im Rahmen der vorliegend angeklagten Fallkonstellationen, bei denen die Nutzer die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben – nicht zu sehen“, heißt es wörtlich in dem richterlichen Beschluss.
Zwar spreche vieles dafür, dass auf den Seiten die Kostenpflichtigkeit verschleiert wurde. Auch sei es wohl tatsächlich so, dass viele Betroffene den versteckten Kostenhinweis nicht gesehen hätten, so das Gericht. Trotzdem hätten B. und seine Mittäter die Kostenpflicht ja „in welcher Form auch immer“ angeführt. Bevor man im Internet seine persönlichen Daten einträgt, müsse man eben etwas genauer hinsehen, meinten die Juristen. Und durch den Scrollbalken rechts an der Seite hätte man erkennen können, dass weiter unten noch etwas Wichtiges folgen könnte.
Kein Betrug also. Damit kein Prozess. Und keine Strafe für zwei Menschen, die seit Jahren deutsche Internetnutzer zu Tausenden in Angst und Schrecken versetzen und um ihr Geld bringen.
Ist der organisierten Internet-Abzocke damit Tür und Tor geöffnet?
Nein. Denn ein Freibrief für Abofallen im Internet ist die Frankfurter Entscheidung nicht. Aus einer ganzen Reihen von Gründen:
1. Das letzte Wort in dem Fall ist noch nicht gesprochen. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrem Betrugsverdacht. Sie prüft jetzt, ob sie gegen den Beschluss Beschwerde einlegt. Das Ziel: Den beiden Beschuldigten soll doch noch der Prozess gemacht werden.
2. Strafrecht ist nicht Zivilrecht. Verbraucherschützer predigen es immer wieder: Nicht jede Abzocke ist auch strafrechtlich greifbar. Auch wenn die Anklage gegen die Verantwortlichen von Online Content Ltd. und NetContent Ltd. aktuell nicht zugelassen wurde, heißt das noch lange nicht, dass nun auch die Rechnungen bezahlt werden müssen – im Gegenteil. Erst im Dezember bescheinigte das Oberlandesgericht Frankfurt den Abofallen-Abzockern eine „arglistige Täuschung“ ihrer Kunden. Das eine hat also mit dem anderen nichts zu tun. Abzocke bleibt Abzocke – ganz unabhängig von einer strafrechtlichen Wertung. Das haben auch die Frankfurter Strafrichter in ihrer aktuellen Entscheidung deutlich gesagt.
3. Die Verdächtigen haben längst neuen Ärger. Ob NetContent Ltd., Online Content Ltd. oder neuerdings nun Go Web Ltd. – die Masche und (auch auch die mutmaßlichen Drahtzieher) bei diesen Firmen sind immer dieselben. Und die Fahnder bleiben ihnen auf den Fersen. Erst vergangene Woche stand bei Michael B. und weiteren Mitgliedern seiner Gruppierung wieder die Staatsanwaltschaft vor der Tür und durchsuchte alles. Verdacht diesmal: Die Daten argloser Webseitenbesucher sollen missbraucht worden sein, um abzukassieren.
Zusammengefasst also: Die Entscheidung der 27. Frankfurter Strafkammer ist ärgerlich und für den Glauben an den Rechtsstaat nicht unbedingt förderlich. Dennoch sollten sich Opfer der organisierten Abzocke mit Abofallen im Internet keinesfalls beeindrucken lassen. Denn zum einen stehen die Drahtzieher weiterhin im Visier der Justiz. Zum anderen haben sie praktisch keine Chance, an das Geld hereingelegter Internetsurfer zu kommen – außer, die Opfer geben es ihnen freiwillig.