fabriken.de verschickt fragwürdige Rechnungen
Hunderte, vermutlich tausende Verbraucher bekamen heute unerfreuliche Post: eine „Zahlungsaufforderung“ der Internetseite fabriken.de. Einschüchtern lassen sollten sich Betroffene allerdings nicht. Fabriken.de dürfte es schwer haben, seine Forderungen durchzusetzen.
Die Betreiber der Seite fabriken.de hatten noch bis vor wenigen Wochen mit dem Slogan „Kostenlose Schnäppchen-Community“ um Anmeldungen geworden. Mitte Januar dann verschickte die Betreiberfirma, die Düsseldorfer Connects 2 Content GmbH, einen Newsletter. Und der hatte es in sich. Unter dem eher unscheinbaren Punkt „Änderung der Teilnahmebedingungen“ erklärte die Firma, dass fabriken.de ab Februar 2009 kostenpflichtig werde. Wer künftig nicht zahlen wolle, so die Meinung der Betreiber, müsse aktiv werden und schriftlich kündigen.
Dass eine derart gravierende Vertragsänderung per Newsletter nach Meinung von Juristen gar nicht möglich ist, störte die Connects 2 Content GmbH offensichtlich nicht.
Am heutigen Montag nun platzte dann – nicht ganz unerwartet – die Bombe. Die Betreiber von fabriken.de schickten ihren Community-Mitgliedern saftige Rechnungen:
wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Premium-Mitgliedschaft der Internet-Community Fabriken.de. Nachdem wir Sie am 14.01.2009 und 10.02.2009 über die zukünftige Kostenpflichtigkeit von Fabriken.de informiert haben, wurde das Ihnen gesetzlich eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen.
Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt gemäß der folgenden Aufstellung in Rechnung zu stellen:
12-Monatszugang für Fabriken.de – 84,00 EUR
Zeitraum: 01.02.2009 – 01.02.2010 – Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
zu zahlender Rechnungsbetrag: 84,00 EUR
hieß es in den Mails wörtlich.
Bei vielen Betroffenen löste die unerwartete Forderung trotz der eindeutigen Rechtslage Verunsicherung aus. Die meistgestellte Frage im Forum von Computerbetrug.de: „Muss ich das jetzt bezahlen?“
Die Antwort ist relativ einfach: Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige umzuwandeln, ist ohne Einwilligung des Kunden gar nicht möglich. § 305 BGB besagt, dass AGB nur dann Bestandteil eines Vertrags werden, wenn die andere Vertragspartei – also in diesem Fall der Kunde – mit ihrer Geltung einverstanden ist. Sprich: Nur, wer ausdrücklich zugestimmt hat, dass er für den Service von fabriken.de Geld bezahlen will, muss das auch tatsächlich tun. Wer damals unter Zusage einer kostenlosen Community Mitglied wurde, kann nachträglich nicht zur Kasse gebeten werden.
Da in diesen Fällen keine kostenpflichtigen Verträge zustanden kamen, muss den Rechnungen der Connects 2 Content GmbH auch nicht widersprochen werden – auch wenn die Firma möglicherweise weiter drohen und mahnen wird.
Dass die Düsseldorfer Firma mit ihren angeblich bestehenden Forderungen vor Gericht zieht, ist indes nicht zu erwarten. Sie würde auch ziemlich auf die Nase fallen.