Go Web Ltd. im Visier der Staatsanwaltschaft
Die Go Web Ltd, die mit Abofallen im Internet für Angst und Schrecken sorgt, hat jetzt selbst ein Problem: Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchten Büros und Wohnungen des dubiosen Unternehmens und seiner Betreiber.
Wie der Online-Dienst heise.de berichtet, durchsuchten die Fahnder bei ihrer Razzia insgesamt zehn Objekte. Der Verdacht: Datenmissbrauch. In den vergangenen Wochen und Monaten hatten sich immer wieder Internetnutzer über Rechnungen der Go Web Ltd. beschwert und dabei berichtet, sie seien niemals auf den Seiten des fragwürdigen Unternehmens gewesen – geschweige denn, dass sie sich dort für kostenpflichtige Dienste angemeldet hätten.
Gegen die Go Web Ltd., die als Nachfolgefirma der ebenso umstrittenen Online Content Ltd. gilt, wird schon seit längerem ermittelt. Im schier undurchschaubaren Geflecht der Pseudofirmen werden Internetseiten wie berufe-welt.de, berufswahl-24.com , referate-finden.com, hausaufgaben-referate.net, oder auch lehrstellen-check.com betrieben. Ihnen allen gemein: Es handelt sich um Internetseiten, über die Jugendliche und Heranwachsende in teure Internet-Abonnements gelockt werden sollen.
Durchsucht wurde nach Angaben von heise.de bei den mutmaßliche Betreibern der Abzocker-Seiten, Villiam und Robert A. Ebenfalls im Visier der Fahnder steht demnach aber auch der Frankfurter Michael B., der hinter den Kulissen die Drähte ziehen soll.
Opfern der Go Web Ltd. ist – wie üblich bei Abofallen im Internet – zu raten: Wer Rechnungen erhält, obwohl er sich nicht bewusst für einen kostenpflichtigen Dienst angemeldet hat, sollte die Forderungen nicht bezahlen. Auch Drohbriefe und Mahnungen sind zu ignorieren. Wichtig ist nur, später dann auf einen eventuell möglichen gerichtlichen Mahnbescheid schnell zu reagieren. Auch solche Mahnbescheide werden nämlich neuerdings vereinzelt von Abzockern beantragt.
Hier muss man wissen, dass die Gerichte beim Erlass derartiger Bescheide nicht prüfen, ob sie überhaupt berechtigt sind. Das käme erst, wenn der betroffene Empfänger widerspricht und der Forderungssteller bereit ist, seine Ansprüche in einem Gerichtsprozess durchleuchten zu lassen. Das allerdings trauen sich Abzocker in der Regel nicht.