Katja Günther: Einschüchterung auch mit Mahnbescheiden
In die organisierte Abzocke von Internetnutzern kommt eine neue Qualität. Die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther, die für die dubiose Online Content Ltd. Geld eintreibt, versucht ihr Glück jetzt offenbar auch mit Mahnbescheiden. Verbraucherschützer raten Opfern dazu, ruhig zu bleiben und richtig zu reagieren.
Katja Günther ist bundesweit so bekannt wie berüchtigt. Die Rechtsanwältin aus München betätigt sich seit langem als Geldeintreiberin für dubiose Internetfirmen wie die Online Content Ltd. Ungestört von Justiz und Rechtsanwaltskammer München setzt die Juristin abgezockte Opfer mit Drohbriefen und Mahnungen unter Druck.
Nicht weniger umstritten ist ihre Mandantschaft, die Online Content Ltd. Die Firma betreibt so fragwürdige Internetdienste wie every-game.com, tiere-infos.de oder auch routenplaner-server.com. Das Unternehmen steht auch auf der schwarzen Abzocker-Liste des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Ungeachtet dessen setzen Online Content Ltd. und ihre Anwältin Katja Günther weiter Verbraucher unter Druck. Neuerdings beantragt die Inkasso-Anwältin sogar Mahnbescheide gegen Internetnutzer, berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Verschickt würden die Mahnbescheide an Opfer, die sich weigern, fragwürdige Forderungen der Online Content Ltd. zu begleichen.
Wieviele Menschen für die neuerlichen Einschüchterungsversuche herhalten müssen, ist bislang völlig unklar. Angesichts der wenigen Meldungen in den Verbraucherforen scheinen es aber nicht viele zu sein.
Mit den Mahnbescheiden macht es sich die Anwältin auch durchaus bequem. Sie stellt beim Gericht lediglich einen entsprechenden Antrag und zahlt 23 Euro ein. Das Amtsgericht prüft dann nicht, ob der Mahnbescheid berechtigt ist, sondern schickt diesen einfach weg. Der Vorteil für die Anwältin: Mahnbescheide sorgen bei Verbrauchern, die nie zuvor etwas mit der Justiz zu tun hatten, oft für Angst und Schrecken. Die deutsche Justiz wird damit faktisch missbraucht, um der Internet-Abzocke den Weg zu bereiten.
Für die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist das Ganze unterste Schublade: „Das ist eine neue ‚Qualität’ der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern“, sagt Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.
Empfänger der Bescheide sollten unbedingt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Danach wäre nämlich wieder die Online Content Ltd. am Zuge. Sie müsste klagen und vor Gericht beweisen, dass sie ihre Opfer klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingeweisen hatte – und die Betroffenen auch mit dem teuren Vertrag einverstanden waren.
Dass es soweit kommt, glauben die Verbraucherschützer nicht: „Lassen Sie sich nicht einschüchtern und wehren Sie sich, wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist“, rät Barbara Steinhöfel.
(Bericht in Zusammenarbeit mit Antispam e.V.)