Kein Konto für Abzocker: Gericht gibt Sparkasse Recht
Die Sparkasse Leipzig bremst Abzocker aus – und bekommt dabei richterliche Unterstützung: Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte, dass der Deutschen Inkassostelle (DIS) das Konto gesperrt werden darf, wenn sie für Abzocker wie nachbarschaftspost.com Geld kassiert.
Über nachbarschaftspost.com waren 2008 zig-tausende Menschen abgezockt worden. Die Drahtzieher hatten wahllose Telefonanschlüsse durchgeklingelt und per Bandansage behauptet, man müsse auf der Seite nachbarschaftspost eine wichtige Nachricht abrufen. Wer der Aufforderung folgte und dort seine Daten eingab, landete in der Falle: Er bekam eine Rechnung, weil er mit der Dateneingabe angeblich ein kostenpflichtiges Abo für eine Community abgeschlossen hätte.
Weigerten sich Opfer zu bezahlen, trat die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH in Eschborn auf den Plan. In Drohbriefen setzte sie die Betroffenen unter Druck, um das Geld doch noch zu kassieren. Viele Betroffene beschwerten allerdings nicht nur bei den Verbraucherzentralen, „sondern auch bei der Sparkasse Leipzig, bei der die DIS ein Geschäftskonto unterhielt“, berichtet Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Sparkasse kündigte schließlich das Konto. Dagegen setzte sich die Deutsche Inkassostelle zwar zur Wehr; doch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden, bei dem jetzt in zweiter Instanz verhandelt wurde, gab die Inkassofirma schnell klein bei.
Mit deutlichen Worten machte der Vorsitzende Richter klar, dass in solchen Fällen auch eine Kontokündigung berechtigt ist. Immerhin drohe der Sparkasse Leipzig unter Umständen ein Imageschaden, weil die Deutsche Inkassostelle Forderungen eintreibe, die aus der Sicht des Senats rechtlich nicht bestünden.
Insbesondere berücksichtigte das Oberlandesgericht, dass die Forderungen mit ganz erheblichem Nachdruck und fragwürdigen Methoden verfolgt werden. Das konnte auch von der Verbraucherzentrale Sachsen in der Verhandlung anhand konkreter Fälle verdeutlicht werden. Insbesondere hätten die auf der Seite „nachbarschaftspost.com“ eingeloggten Kunden zweifelsfrei keinen rechtlich verbindlichen Vertrag geschlossen, aus dem sich Zahlungspflichten ergeben, so das Gericht.
Das gemeinsame Vorgehen hat sich gelohnt“, sagte Bettina Dittrich. „Wer zu Unrecht abkassieren will, wie die Deutsche Inkassostelle aus Eschborn, wird künftig mehr Gegenwind verspüren.“
Tatsächlich war es schon das zweite Mal, dass Gerichte es billigten, wenn Abzockern das Konto gekündigt wird. In einem sehr ähnlichen Fall bestätigte erst kürzlich auch das OLG Hamm, dass Sparkassen fragwürdigen Firmen die Bankverbindung sperren kann.
Für Betroffene von Abofallen im Internet ist damit klar: Wer eine Rechnung oder Mahnung von einer fragwürdigen Firma bekommt, sollte unbedingt auch die Bank informieren, über die das dubiose Geschäfte abgewickelt werden soll. Kein Kreditinstitut kann es sich leisten, mit Abzockern in Verbindung gebracht zu werden. Und das hilft allen: Wenn die Täter kein Konto in Deutschland haben, können sie auch niemanden um sein Geld bringen.