Gericht: Kein Konto für umstrittene Inkasso-Anwältin
Die Stadtsparkasse München muss für das Inkasso dubioser Internetfirmen kein Konto bereitstellen. Das hat das Landgericht München I entschieden und die entsprechende Klage einer bekannten Inkasso-Anwältin abgelehnt.
In dem Fall ging es um eine Münchner Rechtsanwältin, die seit Anfang 2008 für umstrittene und fragwürdige Internetdienste das Inkasso übernimmt. Tausende Menschen hatten in den vergangenen Monaten Drohbriefe der Juristin erhalten, in denen sie für dubiose Abofallen im Internet Geld einfordert.
Viele Menschen beschwerten sich daraufhin bei der Stadtsparkasse München, bei der die Anwältin ein Konto führte. Das Geldinstitut kündigte der Juristin aufgrund der vielen Beschwerden die Bankverbindung. Die Anwältin ging dagegen rechtlich vor – und unterlag.
Das Landgericht München I lehnte die Klage der Rechtsanwältin auf Fortführung der Kontoverbindung ab und hob auch die einstweilige Verfügung auf, das Konto bis zum rechtskräftigen Urteil weiter zu führen (Aktenzeichen 28 O 398/09). Das berichtet die Sparkasse nun in einer Pressemitteilung.
„Wir begrüßen es sehr, dass sich das Gericht für unsere Auffassung entschieden hat und wir endlich diese belastende Kontobeziehung auflösen dürfen, die dazu missbraucht wurde, ahnungslose Internetnutzer zu prellen und ihnen erhebliche Geldbeträge abzunötigen“, erklärte Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München.
Die Rechtsanwältin habe bei der Stadtsparkasse München ein so genanntes Anderkonto geführt, also ein Konto für Ansprüche Dritter, bestätigte die Bank. Die Anwältin habe mit Mahnungen Geldbeträge für verschiedene Anbieter von angeblich im Internet zustande gekommenen Verträgen für „Nutzlos-Inhalte“ im Web eingetrieben. Leider hätten sich viele Betroffene einschüchtern lassen und die Mahnungen der Rechtsanwältin beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen.
Für die Stadtsparkasse München sei das Geschäftsgebaren der Rechtsanwältin bei der Kontoeröffnung in keiner Weise ersichtlich gewesen, hieß es weiter. Nach Hinweisen von Betroffenen und Geprellten habe die Stadtsparkasse die Konten sofort gekündigt, um den Missbrauch der Konten zur Schädigung weiterer Internetnutzer zu verhindern.
Gegen die Kontokündigung erwirkte die Anwältin zwei gerichtliche Verfügungen, durch die die Stadtsparkasse München gezwungen wurde, die Konten mehrere Monate aufrecht zu erhalten. Diese Verfügungen seien nunmehr aufgehoben und die Klage der Anwältin abgewiesen.
Dritte Entscheidung dieser Art
Die Münchner Entscheidung liegt auf einer Linie mit anderen Gerichten. Zuletzt hatten bereits das OLG Hamm und das OLG Dresden entschieden, dass Banken Konten kündigen dürfen, wenn diese für das Inkasso von Abzockern und fragwürdigen Internet-Diensten missbraucht werden.
Ob die umstrittene Geldeintreiberin gegen die Münchner Entscheidung in die Berufung geht, war zunächst unbekannt.