Abzocke: Behörde sperrt etliche 0900-Nummern
Wegen Abzocke und Missbrauchs hat die Bundesnetzagentur in den vergangenen Wochen wieder etliche 0900-Nummern gesperrt.
0900-Nummern – die Nachfolger der berüchtigten 0190-Nummern – werden von seriösen Unternehmen zur Abrechnung von telefonischen Mehrwertdiensten abgerechnet. Schwarze Schafe der Branche missbrauchen die 0900-Nummern dagegen regelmäßig, um Verbraucher abzuzocken. in die Irre zu führen, oder Leistungen abzurechnen, die so nie erbracht wurden.
Zuständig für die Zuteilung der Nummern und die Bekämpfung der 0900-Abzocke ist die Bundesnetzagentur. Sie kann – wenn sie von Verbrauchern informiert wird – missbrauchte Nummern sperren und ein Inkasso- und Rechnungslegungsverbot verhängen. Auch rückwirkend. Die Behörde kann also verhindern, dass Abzocker abkassieren – indem sie den Geldfluss vom Verbraucher über die Telefongesellschaft hin zu den Tätern unterbricht.
Im Monat Juli bekam die Bundesnetzagentur viel zu tun – eben Dank vieler Verbraucher, die Abzock-Versuche nicht einfach so hinnahmen, sondern sich beschwerten. Daraufhin sperrte die Behörde eine ganze Reihe von Nummern:
- 09003101331 (Abschaltung zum 23.07.2009, Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung ab 14.07.2009)
- 09005151211, 09005747434, 09005747495 (Abschaltung zum 22.07.2009)
- 09005474300 (Abschaltung zum 17.07.2009)
- 09005120540, 09005120550 (Abschaltung der Rufnummern zum 13.07.2009, Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für 09005120540 ab 01.07.2009 und für 09005120550 ab 07.07.2009)
- 09003030120, 09003080110 (Abschaltung der Rufnummern zum 08.07.2009, Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für 9003030120 ab 01.07.2009 und für 9003080110 ab 07.07.2009)
- 09003100155 (Abschaltung zum 09.07.2009, Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung ab 10.10.2008)
- 09003100010, 09003101719, 09003130508 (Abschaltung der Rufnummern zum 09.07.2009, Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für 09003100010 ab 05.05.2009, für 09003101719 ab 08.02.2009 und für 09003130508 ab 13.10.2008
- 09005120530 (Abschaltung zum 06.07.2009, Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung ab 22.06.2009)
In allen obigen Fällen muss man etwaige Posten auf der Telefonrechnung also nicht bezahlen, sondern sollte dagegen mit Verweis auf die Bundesnetzagentur Einspruch einlegen.
Strafrechtliche Konsequenzen haben die Abzocker in aller Regel nicht zu erwarten. Aus den vergangenen Jahren ist kein einziger Fall bekannt, bei dem die Bundesnetzagentur erfolgreich Strafverfahren gegen die Täter angestoßen hätte.