Abo-Fallen: Inkasso-Anwältin muss Schadensersatz zahlen
Anwälte, die für dubiose Internet-Seiten das Inkasso übernehmen, begehen unter Umständen Beihilfe zum Betrug. Das hat das Amtsgericht Karlsruhe klargestellt – und die Münchner Anwältin Katja Günther zu Schadensersatz verurteilt.
In dem Fall ging es um einen Mann, der wie viele andere auf die Seite geburtstags-infos.de hereingefallen war. Der Mann weigerte sich zu bezahlen. Er bekam nach der ersten Rechnungen diverse Mahnungen und schließlich einen Droh-Brief von der einschlägig bekannten Inkasso-Anwältin Katja Günther. Doch statt klein beizugeben ging das Opfer mit seinem Rechtsanwalt Benedikt Klas zum Gegenangriff über: Es verklagte die Inkasso-Anwältin auf Schadensersatz.
Vor dem Amtsgericht Karlsruhe bekam der Mann prompt Recht. Die Richterin kam zum Schluss, dass die Seite geburtstags-infos.de offensichtlich darauf ausgelegt sei, „Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots“. Angesichts der verschleierten Kostenpflicht gebe es keinen Vertrag zwischen den Seitenbetreibern und dem Opfer – und damit auch keine Zahlungspflicht.
Nachdem die Münchner Inkasso-Rechtsanwältin trotzdem versuchte, bei dem Opfer Geld einzutreiben, machte sie sich, so das Amtsgericht (Urteil v. 12.08.2009 – Az. 9 O 93/09), der „Beihilfe zu einem versuchten Betrug“ schuldig. Sie müsse dem Betroffenen also Schadensersatz bezahlen – nämlich die Kosten für seinen Rechtsanwalt. Auch die Prozesskosten in Höhe von rund 150 Euro wurden der Inkasso-Anwältin vom Gericht auferlegt.
Anwalt Benedikt Klas, der das Opfer vertrat, sprach von einem Urteil mit Signalwirkung: „Ich habe die Hoffnung, dass sich jetzt noch mehr Menschen gegen ungerechtfertigte Forderungen zur Wehr setzen“, sagte er. Zumal es die Gerichte jetzt einfacher hätten. Wenn sie in Zukunft über ähnliche Fälle zu entscheiden haben, könnten sie sich an dem aktuellen Urteil orientieren.
Der nächsten Prozess gegen mutmaßliche Internet-Abzocker steht für Anwalt Klas übrigens schon an. Anfang September geht er gegen die Firma Connects zu Content vor, die ebenfalls wegen fragwürdiger Internetdienste in der Kritik steht. Auch bei ihr soll das Gericht bestätigen, dass keinerlei Zahlungspflicht besteht – und in diesem Fall auch die Anbieter-Firma selbst ihren Opfern zum Schadensersatz verpflichtet ist.