GlobalFX: Dubioser Verbraucherschützer soll vor Gericht
Wegen strafbarer Werbung soll der Vorstand des dubiosen „Verbraucherschutz Internet Vereins“ in Augsburg vor Gericht.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen Beihilfe zur strafbaren Werbung und strafbare Kennzeichenverletzung vor. Seine mutmaßliche Komplizin (26) aus Nürnberg soll sich wegen strafbarer Werbung verantworten.
Den Ermittlungen zufolge bot die 26-Jährige unter dem Namen „GlobalFX“ über das Internet Heimarbeit an. Der Versand von entsprechenden Schulungsunterlagen wurde dabei vom Kauf zweier E-Books zum Preis von 40 Euro abhängig gemacht. Allein die seien schon „wirtschaftlich wertlos“ gewesen, so die Ermittler, weil die darin verzeichneten Tipps andernorts im Internet auch kostenlos erhältlich seien.
In den Schulungsunterlagen sei dann erklärt worden, wie man die zuvor gekauften E-Books bewirbt und weiterverkauft, so dass eine Vertriebspyramide entsteht. Auch das hatte aber den Ermittlern zufolge einen Haken: Mit Fortschreiten des „Verkaufsmodells“ würden die Absatzchancen nämlich immer geringer.
Der 22-jährige Augsburger soll die Frau unterstützt haben, indem er als Vorstand eines „Verbraucherschutz Internet Verein“ im Internet vor Abzockern warnte, gleichzeitig aber das Geschäftsmodell seiner Komplizin als besonders positiv und vertrauenswürdig empfahl.
Außerdem, so die Staatsanwaltschaft, habe der Augsburger auf den Webseiten des „Verbraucherschutz Internet Verein“ ein Emblem des Bundeskriminalamts (BKA) ohne die erforderliche Einwilligung veröffentlicht.
Verbraucherschützer in Deutschland und in Österreich hatten schon länger vor dem Geschäftsmodell der beiden Verdächtigen gewarnt. Im ZDF-Magazin WiSo war die Masche ein Thema. Auch die Staatsanwaltschaft nahm bereits vor Monaten die Ermittlungen auf.
Das Amtsgericht Augsburg erließ jetzt gegen die zwei Beschuldigten Strafbefehle mit Geldstrafen von 2700 Euro. Weil die beiden Einspruch einlegten, wird es zum Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht kommen.